Höchster Stadtpark - Denkmalschutz gegen Naturschutz?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2014, ST
768
Betreff: Höchster Stadtpark
- Denkmalschutz gegen Naturschutz? Der Höchster Stadtpark ist eine
denkmalgeschützte Parkanlage, die darüber hinaus für den Natur- und Artenschutz
sehr wichtige Funktionen erfüllt. Die Parkanlage ist Teil des bedeutenden
GrünGürtels der Stadt und Landschaftsschutzgebiet der Zone II. Sämtliche Planungen, um den Park
zukunftsfähig zu machen und damit an die Bedürfnisse der heutigen Nutzer
anzupassen, müssen gleichermaßen eng mit dem Denkmalamt und der Unteren
Naturschutzbehörde abgestimmt werden. Hier nimmt auch der Höchster Stadtpark
gegenüber anderen Grünanlagen eine Sonderstellung ein. Zu Pkt. 1) Im Rahmen der "Grunderneuerung des Höchster
Stadtparks" wurden bisher und auch zukünftig keine Bäume und Sträucher
ausschließlich auf Grundlage von Forderungen der Denkmalpflege gefällt. Seit
dem Vorliegen der gartendenkmalpflegerischen Untersuchung im Februar 2011
werden Bäume lediglich aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht im Park
gefällt. Die Nachpflanzung erfolgt auf Basis des denkmalpflegerischen
Gutachtens. Das
Parkpflegewerk sieht lediglich vor, Bäume, die an nicht denkmalgerechter Stelle
im Park aufgewachsen sind, nach ihrem natürlichen Abgang nicht wieder an
gleicher Stelle zu ersetzen. Einige Jungbäume, die erst in den letzten Jahren
an wichtigen Stellen im Park ohne Kenntnis des Parkpflegewerks gepflanzt
wurden, können problemlos verpflanzt werden. Die Fällung einer Eibengruppe im Bereich des
Spielplatzes erfolgte, da die Eiben mit ihren giftigen Früchten nicht innerhalb
des zukünftig bis in diesem Bereich vergrößerten Spielplatzes stehen
dürfen. Weitere Ausnahmen,
bei denen es zu Fällungen im Park kommen wird, bilden zwei Eibengruppen im
östlichen Parkteil, sowie 3 Erlen, die am östlichen Weiherufer stehen und
bereits durch die Wurzelhalsfäule (Phytophtora) befallen sind. Hier sind
funktional gestalterische Aspekte ausschlaggebend, diese wurden jedoch intensiv
mit der Denkmalpflege und mit Vertretern der Unteren Naturschutzbehörde
abgestimmt und im Sinne beider Belange entschieden. Fällungen von Bäumen, die im Bereich des
potenziellen Café- Standortes gegebenenfalls erfolgen müssten, werden solange
zurückgestellt, bis tatsächlich ein Betreiber gefunden wird. Das Grünflächenamt steht in der Pflicht die Belange
der Denkmalpflege und des Natur- und Artenschutzes im Park gleichwertig zu
berücksichtigen. Dennoch gilt grundsätzlich, dass bei vitalem Baumbestand
zugunsten des Erhaltes des Baumes entschieden wird, und in der Regel, bis zu
dessen natürlichen Abgang abgewartet wird. Ziel ist dabei nicht eine getreue
Rekonstruktion des historischen Baumbestandes, sondern langfristig markante und
parkprägende Bäume bzw. Grünstrukturen aus der Entstehungszeit im Park
(vornehmlich der älteren, östlichen Parkteile) zu bewahren oder
wiederherzustellen. Zu Pkt 2) (siehe auch Stellungnahme des Magistrats
vom 26.05.2014 zur V 952, ST 701) Der bis 2012 vorhandene Baumbestand auf der Insel im
Stadtparkweiher bestand aus einer Säulenpappel und diversem Gehölzaufwuchs
vornehmlich Ulmen, die von der Ulmenkrankheit befallen waren sowie vereinzelt
Erlen und kurzlebige Sal-Weiden. Im Winter 2012 wurde der zugefrorene Weiher genutzt,
um die krankheitsbefallenen bzw. bruchgefährdeten Gehölze auf der Insel zu
entfernen und zusätzlich den Wurzelaustrieb herunterzuschneiden. Es sollten Gefahren für die
vielen Besucher auf dem zugefrorenen Weiher ausgeschlossen werden und in den
Vorjahren versäumte Pflege nachgeholt werden. Die Arbeiten erfolgten im Sinne
der Zielsetzung der Denkmalpflege. Die Insel im Stadtparkweiher bietet sich aus Gründen
des Naturschutzes und des Denkmalschutzes nicht an, die vorhandenen
Gehölzaustriebe wieder zu Bäumen oder Großsträuchern aufwachsen zu lassen. Die
Insel soll dahingehend entwickelt werden, dass neben dem zurzeit vorhandenen
Baumbestand (=prägende historische Bäume der Insel: 3 Säulen-Pappel und eine
Weide), freie Flächen für die Anlandung von Vögeln, Amphibien etc. vorgehalten
werden und Flächen mit einer niedrigen Vegetation aufwachsen. Ein
"Durchwachsenlassen" der noch vorhandenen Wurzelaustriebe verstärkt den
Konkurrenzdruck unter den Bäumen und führt umso schneller zur Verbreitung von
Krankheiten sowie einem frühen Abgang der Bäume und soll deshalb zukünftig
verhindert werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 18.02.2014, V 951