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Höchster Stadtpark - Denkmalschutz gegen Naturschutz?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2014, ST 768 Betreff: Höchster Stadtpark - Denkmalschutz gegen Naturschutz? Der Höchster Stadtpark ist eine denkmalgeschützte Parkanlage, die darüber hinaus für den Natur- und Artenschutz sehr wichtige Funktionen erfüllt. Die Parkanlage ist Teil des bedeutenden GrünGürtels der Stadt und Landschaftsschutzgebiet der Zone II. Sämtliche Planungen, um den Park zukunftsfähig zu machen und damit an die Bedürfnisse der heutigen Nutzer anzupassen, müssen gleichermaßen eng mit dem Denkmalamt und der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden. Hier nimmt auch der Höchster Stadtpark gegenüber anderen Grünanlagen eine Sonderstellung ein. Zu Pkt. 1) Im Rahmen der "Grunderneuerung des Höchster Stadtparks" wurden bisher und auch zukünftig keine Bäume und Sträucher ausschließlich auf Grundlage von Forderungen der Denkmalpflege gefällt. Seit dem Vorliegen der gartendenkmalpflegerischen Untersuchung im Februar 2011 werden Bäume lediglich aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht im Park gefällt. Die Nachpflanzung erfolgt auf Basis des denkmalpflegerischen Gutachtens. Das Parkpflegewerk sieht lediglich vor, Bäume, die an nicht denkmalgerechter Stelle im Park aufgewachsen sind, nach ihrem natürlichen Abgang nicht wieder an gleicher Stelle zu ersetzen. Einige Jungbäume, die erst in den letzten Jahren an wichtigen Stellen im Park ohne Kenntnis des Parkpflegewerks gepflanzt wurden, können problemlos verpflanzt werden. Die Fällung einer Eibengruppe im Bereich des Spielplatzes erfolgte, da die Eiben mit ihren giftigen Früchten nicht innerhalb des zukünftig bis in diesem Bereich vergrößerten Spielplatzes stehen dürfen. Weitere Ausnahmen, bei denen es zu Fällungen im Park kommen wird, bilden zwei Eibengruppen im östlichen Parkteil, sowie 3 Erlen, die am östlichen Weiherufer stehen und bereits durch die Wurzelhalsfäule (Phytophtora) befallen sind. Hier sind funktional gestalterische Aspekte ausschlaggebend, diese wurden jedoch intensiv mit der Denkmalpflege und mit Vertretern der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt und im Sinne beider Belange entschieden. Fällungen von Bäumen, die im Bereich des potenziellen Café- Standortes gegebenenfalls erfolgen müssten, werden solange zurückgestellt, bis tatsächlich ein Betreiber gefunden wird. Das Grünflächenamt steht in der Pflicht die Belange der Denkmalpflege und des Natur- und Artenschutzes im Park gleichwertig zu berücksichtigen. Dennoch gilt grundsätzlich, dass bei vitalem Baumbestand zugunsten des Erhaltes des Baumes entschieden wird, und in der Regel, bis zu dessen natürlichen Abgang abgewartet wird. Ziel ist dabei nicht eine getreue Rekonstruktion des historischen Baumbestandes, sondern langfristig markante und parkprägende Bäume bzw. Grünstrukturen aus der Entstehungszeit im Park (vornehmlich der älteren, östlichen Parkteile) zu bewahren oder wiederherzustellen. Zu Pkt 2) (siehe auch Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014 zur V 952, ST 701) Der bis 2012 vorhandene Baumbestand auf der Insel im Stadtparkweiher bestand aus einer Säulenpappel und diversem Gehölzaufwuchs vornehmlich Ulmen, die von der Ulmenkrankheit befallen waren sowie vereinzelt Erlen und kurzlebige Sal-Weiden. Im Winter 2012 wurde der zugefrorene Weiher genutzt, um die krankheitsbefallenen bzw. bruchgefährdeten Gehölze auf der Insel zu entfernen und zusätzlich den Wurzelaustrieb herunterzuschneiden. Es sollten Gefahren für die vielen Besucher auf dem zugefrorenen Weiher ausgeschlossen werden und in den Vorjahren versäumte Pflege nachgeholt werden. Die Arbeiten erfolgten im Sinne der Zielsetzung der Denkmalpflege. Die Insel im Stadtparkweiher bietet sich aus Gründen des Naturschutzes und des Denkmalschutzes nicht an, die vorhandenen Gehölzaustriebe wieder zu Bäumen oder Großsträuchern aufwachsen zu lassen. Die Insel soll dahingehend entwickelt werden, dass neben dem zurzeit vorhandenen Baumbestand (=prägende historische Bäume der Insel: 3 Säulen-Pappel und eine Weide), freie Flächen für die Anlandung von Vögeln, Amphibien etc. vorgehalten werden und Flächen mit einer niedrigen Vegetation aufwachsen. Ein "Durchwachsenlassen" der noch vorhandenen Wurzelaustriebe verstärkt den Konkurrenzdruck unter den Bäumen und führt umso schneller zur Verbreitung von Krankheiten sowie einem frühen Abgang der Bäume und soll deshalb zukünftig verhindert werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.02.2014, V 951