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Synchronisation der Schaltung der Lichtzeichenanlagen am Buchrainplatz II

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Wie bereits in der Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1700, aufgeführt, handelt es sich bei der angesprochenen Lichtsignalanlage um zwei Teilknotenpunkte mit unterschiedlicher Anzahl an Verkehrsphasen. Anpassungen erschweren die Koordinierung insgesamt und wirken sich nachteilig auf einzelne Verkehrsgruppen, wie beispielsweise Fußgänger_innen (Querung vor Liegenschaft mit der Hausnummer 350) oder Straßenbahnen aus. Des Weiteren gibt es in dem betroffenen Streckenabschnitt keinerlei Detektion, um zu erfassen, wann ein "Volllaufen" vorliegt beziehungsweise wann eine solche Zufluss-Begrenzung wieder aufgehoben werden kann. Die gemeinsame Nutzung der Verkehrsflächen im übrigen Bereich von Oberrad fällt weniger ins Gewicht. Vorhandener Kfz-Verkehr ordnet sich hinter der Straßenbahn ein und muss ihr folgen. Die übrigen Lichtsignalanlagen betreffen ausschließlich Anlagen für Fußgänger_innen. Die angeregte Signalschaltung stellt für die Straßenbahnen, vor allem bei der Einfahrt in den Buchrainplatz, hingegen eine erhebliche Beeinträchtigung im Verkehrsfluss da. Von der Anregung wird von daher Abstand genommen.