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Synchronisation der Schaltung der Lichtzeichenanlagen am Buchrainplatz

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Bei den angesprochenen Lichtsignalanlagen handelt es sich um zwei Teilknotenpunkte der Signalanlage Offenbacher Landstraße / Wehrstraße / Wasserhofstraße. Die Anlage wird verkehrsabhängig betrieben, die hier verkehrenden Straßenbahnen werden mit einer Vorrangschaltung abgewickelt. Beim Teilknoten vor Hausnummer 334 handelt es sich um einen vierarmigen Knotenpunkt der auch in vier Phasen (Hauptrichtungen Offenbacher Landstraße / Geradeaus-Linksabbieger aus Fahrtrichtung Innenstadt / Ausfahrt Wehrstraße / Straßenbahnen) gesteuert wird. Der Teilknoten vor Hausnummer 350 beinhaltet eine Fußgängerquerung, sowie die Haltestellenein- und -ausfahrt, die im Prinzip in zwei Phasen (Verkehr auf der Offenbacher Landstraße / Fußgängerquerung + Haltestellenein- und -ausfahrt) gesteuert wird. Hier wurde darauf geachtet, möglichst kurze Wartezeiten für den Fußverkehr (Doppelanwürfe) zu realisieren. Aufgrund des Vorgenannten ist ein Freihalten des Bereichs zwischen den Teilknoten signaltechnisch nur sehr bedingt möglich und auch nicht wünschenswert. Die Vorrangschaltung für die Straßenbahnen müsste nicht nur aufgegeben werden, die Straßenbahnen selbst müssten sich bedingt durch die gemeinsame Flächennutzung in der Offenbacher Landstraße mit dem Kfz-Verkehr im Rückstau vor der Lichtsignalanlage anstellen. Für den Fußverkehr ergäben sich längere Wartezeiten an der Querung vor Hausnummer 350. Der Anregung wird deshalb nicht entsprochen.