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Parkkontrollen in der Harkortstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2018, ST 766

Betreff: Parkkontrollen in der Harkortstraße Die Städtische Verkehrspolizei wird aufgrund der Beschwerdelage gezielte Kontrollen durchführen. Um Missverständnissen vorzubeugen, weist der Magistrat jedoch darauf hin, dass sich Kleinlaster durch ein zulässiges Gesamtgewicht bis 3,5 t auszeichnen und deshalb gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) als Personenkraftwagen (Pkw) zu werten sind. Ein Parken auf Pkw-Parkplätzen ist ihnen deshalb erlaubt. Eine Abgrenzung vom klassischen Pkw zum Kleinlaster sieht die StVO nicht vor.