Zum Schutz spielender Kinder vor Rennfahrern am Rottweiler Platz Tempo hemmende Maßnahmen ergreifen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.04.2018, ST 761 Betreff: Zum Schutz spielender Kinder vor
Rennfahrern am Rottweiler Platz Tempo hemmende Maßnahmen ergreifen
Die Werftstraße und die Rottweiler Straße befinden sich
innerhalb einer Tempo 30-Zone. Der vorhandene Verkehr beinhaltet ausschließlich
Quell- und Zielverkehr. Beide Straßen enden in einem Sackgassenbereich.
Ein verkehrsberuhigter Bereich erfordert eine
besondere Gestaltung, um zu verdeutlichen, dass dort die Aufenthaltsfunktion
überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Rolle spielt. In der
Regel ist ein niveaugleicher Ausbau der gesamten Straßenbreite
erforderlich. Außer Parkmarkierungen dürfen keine weiteren Verkehrszeichen
angeordnet werden.
Die betroffenen Örtlichkeiten
weisen eindeutig getrennte Gehweg- und Fahrbahnbereiche aus, die mittels hohen
Bordsteinen abgesichert sind. Es besteht in beiden Straßen eine umfassende
Parkbeschilderung inklusive Bewohnerparken. Zusätzlich ist im Bereich des
Bürgerhauses Gutleut eine Feuerwehrzufahrt mit zusätzlicher Sperrfläche
angeordnet. Um Mischverkehrsflächen zu schaffen,
wo insbesondere die zu Fuß Gehenden die ganze Straßenbreite nutzen können, ist
eine bauliche Umgestaltung der Werftstraße und der Rottweiler Straße
erforderlich. Die derzeit vorhandene Anzahl an Parkplätzen würde sich
verringern, was den Parkdruck sowie illegales Parken weiter verschärfen würde.
In der Rottweiler Straße, Rottweiler Platz und der Werftstraße finden
bereits jetzt mehrmals wöchentlich Kontrollen des ruhenden Verkehrs
statt. Zudem sind beide Straßen durch das
geringe Verkehrsaufkommen in der Unfallstatistik unauffällig. Der Anregung kann aus den genannten Gründen nicht
entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 23.01.2018, OM 2661
Antrag vom
07.11.2021, OF
240/1
Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1133