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Landwirtschaftliches Wegenetz im Zuge der Verbreiterung der BAB 5 im Stadtteil Kalbach

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST 761 Betreff: Landwirtschaftliches Wegenetz im Zuge der Verbreiterung der BAB 5 im Stadtteil Kalbach Entsprechend der aktuellen Abstimmung mit Hessen Mobil wird zur Unterhaltung und Pflege des Lärmschutzwalles ein durchgängiger Wirtschaftsweg auf der Ostseite des Walles angeordnet. Eine entsprechende Planunterlage liegt derzeit noch nicht vor. Die Befestigung der Wege entsprechend dem B-Plan 840 ist nicht in Asphalt vorgesehen. Die Befestigung der Bestandswege ist ebenfalls nicht in Asphalt ausgeführt. Hessen Mobil ist verpflichtet Wege in gleicher Beschaffenheit wieder herzustellen. Da es sich bei den Wegen im Bestand zum größten Teil um Grün- oder Katasterwege handelt, wird diese Forderung mit einer ungebundenen Deckschicht erfüllt. Auch in Abstimmung mit Vertretern der Landwirtschaft ist eine ungebundene Deckschicht (Schotterbefestigung) ausreichend. Bei einer Asphaltbefestigung wäre die Stadt Frankfurt am Main an den Kosten des Weges - einschließlich Ausgleich der Versiegelung - zu beteiligen. Der Wegeausbau erfolgt deshalb mit ungebundener Deckschicht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4979

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