Landwirtschaftliches Wegenetz im Zuge der Verbreiterung der BAB 5 im Stadtteil Kalbach
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST
761
Betreff: Landwirtschaftliches Wegenetz im Zuge der
Verbreiterung der BAB 5 im Stadtteil Kalbach Entsprechend der aktuellen
Abstimmung mit Hessen Mobil wird zur Unterhaltung und Pflege des
Lärmschutzwalles ein durchgängiger Wirtschaftsweg auf der Ostseite des Walles
angeordnet. Eine entsprechende Planunterlage liegt derzeit noch nicht vor.
Die Befestigung der Wege
entsprechend dem B-Plan 840 ist nicht in Asphalt vorgesehen. Die Befestigung der Bestandswege ist
ebenfalls nicht in Asphalt ausgeführt. Hessen Mobil ist verpflichtet Wege in gleicher
Beschaffenheit wieder herzustellen. Da es sich bei den Wegen im Bestand zum
größten Teil um Grün- oder Katasterwege handelt, wird diese Forderung mit einer
ungebundenen Deckschicht erfüllt. Auch in Abstimmung mit Vertretern der
Landwirtschaft ist eine ungebundene Deckschicht (Schotterbefestigung)
ausreichend. Bei einer Asphaltbefestigung wäre
die Stadt Frankfurt am Main an den Kosten des Weges - einschließlich Ausgleich
der Versiegelung - zu beteiligen. Der Wegeausbau erfolgt deshalb mit ungebundener
Deckschicht. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 22.01.2016, OM 4979