Mehr Sicherheit Am Dammgraben
Stellungnahme des Magistrats
Kinder im Kindergartenalter werden grundsätzlich von den Eltern bzw. erwachsenen Personen in die Betreuungseinrichtung gebracht, abgeholt oder gehen mit Betreuungskräften der KiTa aus dem Haus. Das Gelände der KiTa ist vollständig eingezäunt. Dass sich KiTa-Kinder alleine im Straßenverkehr bewegen, sollte damit ausgeschlossen sein. Eine besondere Gefährdungslage liegt demnach nicht vor. Die genannten Fahrbahnschwellen und Querungshilfen ("Verkehrsinsel") werden in besonders begründeten Fällen an Grundschulen nach eingehender Prüfung durch die Schulwegkommission eingesetzt, da Schulkinder dazu angehalten werden sollen, den Schulweg so weit wie möglich eigenständig zu bewältigen. Das trifft aus den oben genannten Gründen nicht auf eine KiTa zu. Der Anregung kann dahingehend also nicht entsprochen werden. Die Straße Am Dammgraben wird bereits von der Städtischen Verkehrspolizei kontrolliert. Die Übertretungsquote liegt bei 13,2 %. Eine Fahrbahnmarkierung "30" existiert bereits an folgenden Stellen: - Am Dammgraben in Höhe Einmündung Buzzistraße direkt vor der KiTa auf Höhe der Zonenbeschilderung - Philipp-Reis-Straße gegenüber der Hausnummer 3 und 37 auf Höhe der Zonenbeschilderung. Die Straßenverkehrs-Ordnung erlaubt in verhältnismäßig großen Tempo-30-Zonen die Wiederholung einer Bodenmarkierung in größeren Abständen. Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass in der Philipp-Reis-Straße auf Höhe der Einmündung Funckstraße, in der Straße Am Dammgraben Höhe Einmündung Müllerstraße sowie Höhe Einmündung Wicker-Frosch-Straße je eine weitere Bodenmarkierung "30" aufgebracht wird (siehe Skizze).