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Smart-Markt im Sossenheimer Ortskern (Alt-Sossenheim 19) einrichten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2013, ST 757 Betreff: Smart-Markt im Sossenheimer Ortskern (Alt-Sossenheim 19) einrichten In den Räumen der Liegenschaft Alt-Sossenheim 19 kann kein Smart-Markt eingerichtet werden. Die Gründe hierfür sind folgende: Zurzeit ist die Immobilie Alt-Sossenheim 19 mit einem unbefristeten Mietvertrag an die Firma Tedi vermietet. Die Firma sieht keinen Anlass, den Standort, mit dem sie zufrieden ist, zu verlassen. Es besteht auch keine Absicht, dies in absehbarer Zeit zu tun. Einem privat geführten Einzelhandelsgeschäft zu kündigen, solange es sich am Markt behaupten kann, um einen öffentlich geförderten Smart-Markt einzurichten, kann nicht befürwortet werden. Dies wäre ein erheblicher Eingriff in den Wettbewerb. Es dient zur Kenntnis, dass zudem in diesem Jahr keine weiteren finanziellen Mittel für die Einrichtung von Smart-Märkten vorhanden sind. Pro Smart-Markt entstehen erfahrungsgemäß Investitionskosten von ca. 250.000 Euro, die im Rahmen der angespannten Haushaltslage nicht veranschlagt werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1969