Smart-Markt im Sossenheimer Ortskern (Alt-Sossenheim 19) einrichten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2013, ST
757
Betreff: Smart-Markt im
Sossenheimer Ortskern (Alt-Sossenheim 19) einrichten In den Räumen der Liegenschaft
Alt-Sossenheim 19 kann kein Smart-Markt eingerichtet werden. Die Gründe hierfür
sind folgende: Zurzeit ist die Immobilie Alt-Sossenheim 19 mit
einem unbefristeten Mietvertrag an die Firma Tedi vermietet. Die Firma sieht
keinen Anlass, den Standort, mit dem sie zufrieden ist, zu verlassen. Es
besteht auch keine Absicht, dies in absehbarer Zeit zu tun. Einem privat
geführten Einzelhandelsgeschäft zu kündigen, solange es sich am Markt behaupten
kann, um einen öffentlich geförderten Smart-Markt einzurichten, kann nicht
befürwortet werden. Dies wäre ein erheblicher Eingriff in den Wettbewerb.
Es dient zur Kenntnis, dass zudem in diesem Jahr
keine weiteren finanziellen Mittel für die Einrichtung von Smart-Märkten
vorhanden sind. Pro Smart-Markt entstehen erfahrungsgemäß Investitionskosten
von ca. 250.000 Euro, die im Rahmen der angespannten Haushaltslage nicht
veranschlagt werden können. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.02.2013, OM 1969