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Tempo 30 in der Bolongarostraße zwischen Oeserstraße und Holzlachstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST 753 Betreff: Tempo 30 in der Bolongarostraße zwischen Oeserstraße und Holzlachstraße Eine Abweichung von der innerörtlichen Regelgeschwindigkeit von 50 km/h ist nur nach Maßgabe des § 45 Abs. 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) möglich. Insbesondere muss aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehen. Bei Anordnung wegen einer besonderen Gefahrenlage kommen neben Streckenabschnitten mit entsprechenden baulichen Gegebenheiten nur Streckenabschnitte in Betracht, deren Unfallgeschehen erheblich über dem vergleichbarer Streckenabschnitte liegt. Diese Voraussetzungen liegen im genannten Bereich nicht vor. Des Weiteren wurde im Juli 2015 ein Schutzstreifen für Radfahrer markiert, der die Fahrbahn auf 4,50 m Restbreite verengt. Diese optische Verengung hat einen geschwindigkeitsreduzierenden Effekt. Aus den genannten Gründen wird von einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h abgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4435