Tempo 30 in der Bolongarostraße zwischen Oeserstraße und Holzlachstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST
753
Betreff: Tempo 30 in der
Bolongarostraße zwischen Oeserstraße und Holzlachstraße Eine Abweichung von der
innerörtlichen Regelgeschwindigkeit von 50 km/h ist nur nach Maßgabe des § 45
Abs. 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) möglich. Insbesondere muss aufgrund der
besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehen. Bei Anordnung
wegen einer besonderen Gefahrenlage kommen neben Streckenabschnitten mit
entsprechenden baulichen Gegebenheiten nur Streckenabschnitte in Betracht,
deren Unfallgeschehen erheblich über dem vergleichbarer Streckenabschnitte
liegt. Diese Voraussetzungen liegen im genannten Bereich nicht vor.
Des Weiteren wurde im Juli 2015 ein Schutzstreifen
für Radfahrer markiert, der die Fahrbahn auf 4,50 m Restbreite verengt. Diese
optische Verengung hat einen geschwindigkeitsreduzierenden Effekt. Aus den genannten Gründen wird von einer
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h abgesehen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 08.09.2015, OM 4435