Fahrradständer vor den Supermärkten
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2011, ST 753
Betreff: Fahrradständer vor den Supermärkten Die öffentlichen Gehwegbereiche haben vor den genannten Supermärkten, für das Aufstellen von Fahrradanlehnbügel eine unzureichende Breite. Wie Erfahrungswerte aus der Vergangenheit im Bereich der Höhenstraße gezeigt haben, ist das Installieren von Fahrradanlehnbügel in diesem Streckenabschnitt aufgrund der zu geringen Gehwegbreite nicht möglich. Hier kam es zu massiven Beschwerden sowohl von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie von Radfahrerinnen und Radfahrern. Für das Aufstellen von Fahrradanlehnbügeln in den übrigen genannten Straßenabschnitten ist es unabdingbar, hierfür jeweils einen öffentlichen Pkw - Parkplatz umzuwidmen. Unter der vorgenannten Voraussetzung wird der Anregung entsprochen.