Altglascontainer im Industriehof
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 752
Betreff: Altglascontainer im Industriehof Zwar kann mit dem Einverständnis des Eigentümers ein Altglascontainer auf privaten Grundstücken aufgestellt werden, der Magistrat hält dies jedoch bei den im Umfeld des jeweiligen Containers regelmäßig entstehenden Verunreinigungen und den aus deren Beseitigung resultierenden Pflichten zur Beseitigung und Kostenträgerschaft für sehr problematisch. Vor diesem Hintergrund bittet der Magistrat um Verständnis, dass er grundsätzlich davon absieht, Altglascontainer auf privaten Flächen aufzustellen.