Altglascontainer im Industriehof
Begründung
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zu klären, ob der, nach den Bauarbeiten umgesetzte Altglascontainer an die Stelle in der Lötzener Straße, Höhe Haus Nr.15, zurück versetzt werden kann, an welcher er während der Bauarbeiten stand. Begründung: Der jetztige Standplatz wird von den Anwohnern nicht angenommen, da er nicht fußläufig gelegen ist. Der "Baustellen-Standplatz" wird von den beteiligten Ämtern und Firmen als gut und sinnvoll befunden, er wird vom Grünflächenamt betreut, ist aber im Besitz der Bundesanstalt.
Inhalt
Antrag vom 13.11.2014, OF 470/7
Betreff: Altglascontainer im Industriehof Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zu klären, ob der, nach den Bauarbeiten umgesetzte Altglascontainer an die Stelle in der Lötzener Straße, Höhe Haus Nr.15, zurück versetzt werden kann, an welcher er während der Bauarbeiten stand. Begründung: Der jetztige Standplatz wird von den Anwohnern nicht angenommen, da er nicht fußläufig gelegen ist. Der "Baustellen-Standplatz" wird von den beteiligten Ämtern und Firmen als gut und sinnvoll befunden, er wird vom Grünflächenamt betreut, ist aber im Besitz der Bundesanstalt.Beratung im Ortsbeirat: 7