Qualität der Internetversorgung im Ortsbezirk 5
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.04.2017, ST
751
Betreff: Qualität der
Internetversorgung im Ortsbezirk 5 In einem Ballungsraum wie
Frankfurt am Main sind Ausbau und Betrieb der digitalen Infrastruktur alleinige
Aufgabe der Telekommunikationsanbieter. Daher liegt dem Magistrat keine
detaillierte Auflistung vor, welche Bereiche der Stadt mit welchen Bandbreiten
versorgt sind. In Frankfurt insgesamt steht fast 95 Prozent aller Haushalte ein
Internetanschluss mit mindestens 50 Mbit/s zur Verfügung. Im Ortsbezirk 5 ist die Versorgung mit
schnellem Internet in vielen Gebieten ähnlich gut. Der Versorgungsgrad der
Deutschen Telekom kann folgender Karte entnommen werden:
http://www.telekom.de/breitbandausbau-deutschland. Darüber hinaus können sich
die Bürgerinnen und Bürger unter der Adresse
www.frankfurt.de/breitbandverfuegbarkeit einen Überblick verschaffen, welcher
Anbieter an ihrer Adresse welche Bandbreite bereitstellen kann. Der Magistrat führt auch regelmäßig Gespräche mit
den verschiedenen Internetanbietern, weil er es für wichtig erachtet, dass in
allen Stadtteilen hohe Bandbreiten verfügbar sind. Die Internetanbieter haben
darin zugesagt, in den kommenden Jahren weiter kontinuierlich in die
Breitbandinfrastruktur in Frankfurt zu investieren. Allerdings sind die
entsprechenden Planungen oftmals noch nicht so weit fortgeschritten, dass eine
konkrete Aussage getroffen werden könnte, welche Gebiete von den Investitionen
genau profitieren werden. Unabhängig davon wird der Magistrat den Hinweis des
Ortsbeirates 5 auf die unbefriedigende Bandbreite rund um die Bereiche
Bürostadt Niederrad, Colmarer Straße, Im Mainfeld und Seehofpark bis
Waldfriedhof Oberrad aber gerne an die Anbieter weitergeben, damit sie dies bei
ihren Ausbauplanungen berücksichtigen können. Die einschlägigen Förderprogramme von Land und Bund
zielen vorrangig auf den ländlichen Raum, sodass der Magistrat keine
Möglichkeiten sieht, in den Genuss von Fördergeldern für den Breitbandausbau zu
kommen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 20.01.2017, V 326