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Qualität der Internetversorgung im Ortsbezirk 5

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.04.2017, ST 751 Betreff: Qualität der Internetversorgung im Ortsbezirk 5 In einem Ballungsraum wie Frankfurt am Main sind Ausbau und Betrieb der digitalen Infrastruktur alleinige Aufgabe der Telekommunikationsanbieter. Daher liegt dem Magistrat keine detaillierte Auflistung vor, welche Bereiche der Stadt mit welchen Bandbreiten versorgt sind. In Frankfurt insgesamt steht fast 95 Prozent aller Haushalte ein Internetanschluss mit mindestens 50 Mbit/s zur Verfügung. Im Ortsbezirk 5 ist die Versorgung mit schnellem Internet in vielen Gebieten ähnlich gut. Der Versorgungsgrad der Deutschen Telekom kann folgender Karte entnommen werden: http://www.telekom.de/breitbandausbau-deutschland. Darüber hinaus können sich die Bürgerinnen und Bürger unter der Adresse www.frankfurt.de/breitbandverfuegbarkeit einen Überblick verschaffen, welcher Anbieter an ihrer Adresse welche Bandbreite bereitstellen kann. Der Magistrat führt auch regelmäßig Gespräche mit den verschiedenen Internetanbietern, weil er es für wichtig erachtet, dass in allen Stadtteilen hohe Bandbreiten verfügbar sind. Die Internetanbieter haben darin zugesagt, in den kommenden Jahren weiter kontinuierlich in die Breitbandinfrastruktur in Frankfurt zu investieren. Allerdings sind die entsprechenden Planungen oftmals noch nicht so weit fortgeschritten, dass eine konkrete Aussage getroffen werden könnte, welche Gebiete von den Investitionen genau profitieren werden. Unabhängig davon wird der Magistrat den Hinweis des Ortsbeirates 5 auf die unbefriedigende Bandbreite rund um die Bereiche Bürostadt Niederrad, Colmarer Straße, Im Mainfeld und Seehofpark bis Waldfriedhof Oberrad aber gerne an die Anbieter weitergeben, damit sie dies bei ihren Ausbauplanungen berücksichtigen können. Die einschlägigen Förderprogramme von Land und Bund zielen vorrangig auf den ländlichen Raum, sodass der Magistrat keine Möglichkeiten sieht, in den Genuss von Fördergeldern für den Breitbandausbau zu kommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.01.2017, V 326

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