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Wiederholungsantrag: Fußgängerbereich Gravensteiner-Platz

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 751 Betreff: Wiederholungsantrag: Fußgängerbereich Gravensteiner-Platz Der Gravensteiner-Platz ist entsprechend dem Bebauungsplan zwar grundsätzlich als Fußgängerbereich ausgebildet worden, gleichwohl kann er aus den nachstehenden Gründen nicht gänzlich von motorisiertem Verkehr freigehalten werden. Zum einen fahren die Busse der Linie 63 über eine eigene Busspur über den Platz, zum anderen findet dort jeden Freitag ein Wochenmarkt statt. Hierfür ist es erforderlich, dass die Marktbeschicker den Platz befahren können. Im Weiteren befindet sich im nördlichen Bereich des Gravensteiner-Platzes das Seniorenheim Wiesenhüttenstift. Hier ist täglich die Anfahrt für Rettungsfahrzeuge bzw. Krankentransporte erforderlich. Eine vollständige Sperrung des Platzes ist aus den dargelegten Gründen daher nicht möglich. Einzelne Platzzufahrten durch Poller zu sperren, könnte bei Autofahrenden den Eindruck entstehen lassen, dass nicht gesperrte Zufahrten benutzt werden dürfen. Nachdem es aus den in der Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2013 - ST 294 - dargestellten Gründen leider nicht möglich ist, über sporadische Kontrollen der Stadtpolizei-Verkehrssicherheit hinaus, individuellem Fehlverhalten einzelner Autofahrer wirksam zu begegnen, könnten, das Einverständnis des Ortsbeirats vorausgesetzt, durch Poller im Übergang zwischen Gravensteiner-Platz und Kantapfelstraße zumindest die Fahrten auf dieser Verbindung gezielt unterbrochen werden, ohne dass die genannten Platzfunktionen beeinträchtigt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2983 Antrag vom 29.06.2014, OF 633/10 Anregung an den Magistrat vom 15.07.2014, OM 3323