Wiederholungsantrag: Fußgängerbereich Gravensteiner-Platz
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST
751
Betreff: Wiederholungsantrag: Fußgängerbereich
Gravensteiner-Platz Der Gravensteiner-Platz ist
entsprechend dem Bebauungsplan zwar grundsätzlich als Fußgängerbereich
ausgebildet worden, gleichwohl kann er aus den nachstehenden Gründen nicht
gänzlich von motorisiertem Verkehr freigehalten werden. Zum einen fahren die
Busse der Linie 63 über eine eigene Busspur über den Platz, zum anderen findet
dort jeden Freitag ein Wochenmarkt statt. Hierfür ist es erforderlich, dass die
Marktbeschicker den Platz befahren können. Im Weiteren befindet sich im
nördlichen Bereich des Gravensteiner-Platzes das Seniorenheim
Wiesenhüttenstift. Hier ist täglich die Anfahrt für Rettungsfahrzeuge bzw.
Krankentransporte erforderlich. Eine vollständige Sperrung des Platzes ist aus den
dargelegten Gründen daher nicht möglich. Einzelne Platzzufahrten durch
Poller zu sperren, könnte bei Autofahrenden den Eindruck entstehen lassen, dass
nicht gesperrte Zufahrten benutzt werden dürfen. Nachdem es aus den in der Stellungnahme des
Magistrats vom 18.02.2013 - ST 294 - dargestellten Gründen leider nicht möglich
ist, über sporadische Kontrollen der Stadtpolizei-Verkehrssicherheit hinaus,
individuellem Fehlverhalten einzelner Autofahrer wirksam zu begegnen, könnten,
das Einverständnis des Ortsbeirats vorausgesetzt, durch Poller im Übergang
zwischen Gravensteiner-Platz und Kantapfelstraße zumindest die Fahrten auf
dieser Verbindung gezielt unterbrochen werden, ohne dass die genannten
Platzfunktionen beeinträchtigt werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.03.2014, OM 2983
Antrag vom
29.06.2014, OF
633/10
Anregung an den Magistrat vom 15.07.2014, OM 3323