Fußgängerbereich am Gravensteiner-Platz
Begründung
Gravensteiner-Platz Vorgang: ST 751/14 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, gemäß der Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014 (ST 751) gezielt das Befahren mit PKW und LKW im Bereich der Fußgängerzone Gravensteiner Platz von und zu der Kantapfelstraße durch Poller zu unterbinden. Darüber hinaus soll der Bereich Gravensteiner Platz auch über weitere begleitende Maßnahmen, beispielsweise regelmäßige Überwachung, vor unerlaubtem Durchgangsverkehr geschützt werden. Begründung: Der Gravensteiner Platz ist eine Fußgängerzone und soll auch künftig eine solche bleiben. Die vielen Fußgänger im Bereich des Wochenmarktgeländes, der Schulen, der Kindergärten, des Wiesenhüttenstifts sowie der Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 18 und der Buslinie 63 sind hier gefährdet und sollen in Zukunft besser geschützt werden.