Großzügige Konzessionsvergabe für Außengastronomie in der Eckenheimer Landstraße zwischen Wielandstraße und Neuhofstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST
747
Betreff: Großzügige
Konzessionsvergabe für Außengastronomie in der Eckenheimer Landstraße zwischen
Wielandstraße und Neuhofstraße Auch dem Magistrat ist es ein
Anliegen, die Aufenthaltsqualität öffentlicher Verkehrsflächen stetig zu
erhöhen. Hierzu gehören auch Sommergärten gastronomischer Betriebe.
Bei der Genehmigung von
Sommergärten muss bei den gegebenen unterschiedlichen und teilweise
widerstreitenden Interessenslagen darauf geachtet werden, das fragile
Gleichgewicht der Interessenslagen in den jeweiligen Quartieren zu
erhalten. Nicht nur der hohe
Parkdruck sondern auch die zunehmende Sensibilisierung der Wohnbevölkerung
gegen störenden Lärm und sonstige von Sommergärten ausgehende
Beeinträchtigungen sind bei den Entscheidungen zu Sondernutzungserlaubnissen zu
berücksichtigen. Vor diesem
Hintergrund wird der Magistrat bereits bestehende Sommergärten grundsätzlich im
bisherigen Umfang auch weiterhin erlauben. Bei Anträgen auf Erweiterung von
Sommergärten und Neuanträgen bittet der Magistrat jedoch um Verständnis, dass
er eine positive Entscheidung nur nach einer Einzelfallprüfung unter
Berücksichtigung der vorstehenden Erläuterungen in Aussicht stellen kann.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 20.02.2014, OM 2929