Großzügige Konzessionsvergabe für Außengastronomie in der Eckenheimer Landstraße zwischen Wielandstraße und Neuhofstraße
Begründung
Außengastronomie in der Eckenheimer Landstraße zwischen Wielandstraße und Neuhofstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Anträge auf Flächen für Außengastronomie von Betrieben in der Eckenheimer Landstraße, im Abschnitt zwischen Wielandstraße und Neuhofstraße, großzügig zu genehmigen. Wünschenswert wäre ein durchgehendes Band von Sommergärten, ohne Unterbrechung durch einzelne Senkrechtparkplätze, im gesamten genannten Straßenabschnitt (stadtauswärts rechtsseitig und ein einzelner Sommergarten gegenüber). Begründung: In diesem Straßenabschnitt befinden sich mehrere benachbarte Gastronomiebetriebe. Es ist ein besonders charmanter Bereich, der gern besucht wird und es herrschte hier bisher eine große Verträglichkeit mit der Nachbarschaft. Es könnte auf der stadtauswärtigen Bürgersteigsseite eine geschlossene Reihe von Außenflächen entstehen. Davon wären nur wenige Senkrechtparkplätze auf dem Bürgersteig betroffen.