Verkehrsberuhigter Bereich in der Finkenhofstraße Abschnitt zwischen Bornwiesenweg und Eschersheimer Landstraße
Stellungnahme des Magistrats
Für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Finkenhofstraße ist ein niveaugleicher Ausbau über die gesamte Straßenbreite erforderlich und die Aufenthaltsfunktion des Straßenraums muss überwiegen. Letzteres ebenfalls hervorgehoben durch bauliche Gestaltung. Diese Voraussetzungen sind aktuell nicht gegeben. Vor dem Hintergrund, dass die Diagonalsperre am Knoten Holzhausenstraße / Oeder Weg noch nicht umgesetzt wurde und Wechselwirkungen mit der bestehenden Zufahrtseinschränkung aus Richtung Süden nicht ausgeschlossen werden können, sollte zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf isolierte Maßnahmen verzichtet werden. Der Magistrat beobachtet die Situation in der Finkenhofstraße weiterhin. Die Finkenhofstraße gehört zum Bewohnerparkgebiet 20. Hier wurde das monetäre bewirtschaftete Bewohnerparken eingerichtet. Ausschließlich Bewohner_innen mit einem Bewohnerparkausweis können von Montag bis Freitag zwischen 7:00 Uhr und 22:00 Uhr kostenlos parken. Alle anderen Fahrzeugführenden müssen einen Parkschein ziehen. Dies gilt für den gesamten Straßenabschnitt und wurde durch eine entsprechende Zonenbeschilderung im Einfahrtsbereich gekennzeichnet.