Größere Müllbehälter in Parks und auf Plätzen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST
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Betreff: Größere
Müllbehälter in Parks und auf Plätzen Die Reinigung der angesprochenen Bereiche wird dem
Bedarf entsprechend vorgenommen und reicht von einmal wöchentlich (Grünbereich
des Luisenplatzes) bis fünf Mal wöchentlich in der Zeit von März bis Oktober im
Holzhausenpark. Das Müllaufkommen in den Parks, Grünanlagen und auf den Plätzen
wird aufmerksam verfolgt, um die Taktung der Reinigungsintervalle
bedarfsorientiert anpassen zu können. In den genannten Bereichen wird zur Zeit
keine Notwendigkeit gesehen, diese Taktung zu erhöhen. Die Flächen sind aus
Sicht des Magistrats mit zahlenmäßig genügend und in Bezug auf die Größe - mit
ausreichend groß dimensionierten Abfallbehältern ausgestattet. Dies gilt im
Übrigen für weit über 80% der Flächen im Stadtgebiet. Lediglich in extrem
frequentierten Grünanlagen (z. B. Mainuferpark) werden zusätzliche (mobile)
Abfallbehälter aufgestellt. Meist reicht allerdings die Erhöhung der Taktung zu
bestimmten Zeiten, oder bei Bedarf auch auf Dauer aus. Die Erfahrungen zeigen, dass die Ausstattungen mit
mehr und größeren Abfallbehältern kein Garant für weniger Verschmutzung
darstellt. Der Müll verteilt sich trotz ausreichender Ausstattung in der
Fläche. Erfahrungen in der Vergangenheit haben zudem gezeigt, dass eine noch
bessere Ausstattung zu einer Art "Mülltourismus" führt. Das gesteigerte
Angebot wird oft für die Entsorgung von größeren privaten Müllmengen
genutzt. Der Grad der Verschmutzung hängt in
erster Linie sehr stark vom Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer sowie von der
Frequentierung der Örtlichkeiten und insbesondere vom Witterungsverlauf ab. Mit
einer intensiven Pressearbeit und mit Aktionen der verschiedensten Art wird vom
Magistrat immer wieder auf das Fehlverhalten, das zu Lasten der Allgemeinheit
geht, hingewiesen. Dieser Weg soll weiter beschritten werden. Im Zuge von Ordnungswidrigkeitsverfahren werden
Bußgelder erteilt. In dieser Hinsicht kann jedoch keine lückenlose Überwachung
in allen Bereichen und zu jeder Zeit stattfinden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 17.09.2015, OM 4525