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Größere Müllbehälter in Parks und auf Plätzen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 73 Betreff: Größere Müllbehälter in Parks und auf Plätzen Die Reinigung der angesprochenen Bereiche wird dem Bedarf entsprechend vorgenommen und reicht von einmal wöchentlich (Grünbereich des Luisenplatzes) bis fünf Mal wöchentlich in der Zeit von März bis Oktober im Holzhausenpark. Das Müllaufkommen in den Parks, Grünanlagen und auf den Plätzen wird aufmerksam verfolgt, um die Taktung der Reinigungsintervalle bedarfsorientiert anpassen zu können. In den genannten Bereichen wird zur Zeit keine Notwendigkeit gesehen, diese Taktung zu erhöhen. Die Flächen sind aus Sicht des Magistrats mit zahlenmäßig genügend und in Bezug auf die Größe - mit ausreichend groß dimensionierten Abfallbehältern ausgestattet. Dies gilt im Übrigen für weit über 80% der Flächen im Stadtgebiet. Lediglich in extrem frequentierten Grünanlagen (z. B. Mainuferpark) werden zusätzliche (mobile) Abfallbehälter aufgestellt. Meist reicht allerdings die Erhöhung der Taktung zu bestimmten Zeiten, oder bei Bedarf auch auf Dauer aus. Die Erfahrungen zeigen, dass die Ausstattungen mit mehr und größeren Abfallbehältern kein Garant für weniger Verschmutzung darstellt. Der Müll verteilt sich trotz ausreichender Ausstattung in der Fläche. Erfahrungen in der Vergangenheit haben zudem gezeigt, dass eine noch bessere Ausstattung zu einer Art "Mülltourismus" führt. Das gesteigerte Angebot wird oft für die Entsorgung von größeren privaten Müllmengen genutzt. Der Grad der Verschmutzung hängt in erster Linie sehr stark vom Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer sowie von der Frequentierung der Örtlichkeiten und insbesondere vom Witterungsverlauf ab. Mit einer intensiven Pressearbeit und mit Aktionen der verschiedensten Art wird vom Magistrat immer wieder auf das Fehlverhalten, das zu Lasten der Allgemeinheit geht, hingewiesen. Dieser Weg soll weiter beschritten werden. Im Zuge von Ordnungswidrigkeitsverfahren werden Bußgelder erteilt. In dieser Hinsicht kann jedoch keine lückenlose Überwachung in allen Bereichen und zu jeder Zeit stattfinden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.09.2015, OM 4525

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