Sicherheit auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe Bürostadt
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST 738
Betreff: Sicherheit auf dem Fuß- und Radweg am Mainufer in Höhe Bürostadt Zu
- ) Der in der Anregung genannte gemeinsame Fuß- und Radweg, stellt gegenüber gleichgelagerten, parallel zu Fahrbahnen verlaufenden Wegen im Stadtgebiet keine Besonderheit dar. So ist auch jederzeit beim Radfahren im öffentlichen Straßenverkehr bei Dunkelheit und Gegenverkehr die Gefahr gegeben, geblendet zu werden. Dagegen wirkt gerade am genannten Streckenabschnitt entlang des Schwanheimer Ufers der vorhandene ca. 1,00m breite Schutzstreifen mit Schutzplanke und Hecke zwischen Fahrbahn und Fuß-Radweg als Blendschutz. Da es sich hier um einen gemeinsamen Fuß- und Radweg handelt, steht das Gebot der gegenseitigen Rücksichtsnahme aller Nutzer an oberster Stelle und dies bedingt besonders für Radfahrer, ihre Geschwindigkeit den Sichtbedingungen wie auch den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Aus vorgenannten Gründen kann diesem Punkt der Anregung nicht entsprochen werden. Zu 2.) Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, durch Schutzgeländer und Bepflanzung auf der einen und dem begrünten Schutzstreifen auf der anderen Seite, ist für alle Nutzer des Fuß- und Radweges dessen Führung und Verlauf sehr gut sichtbar und bedarf keiner weiteren Verdeutlichung.
Weiterhin wäre eine Markierung auf dem vorhandenen Pflasterbelag nicht dauerhaft haltbar und dadurch sehr unterhaltungsintensiv. Auch diesen Punkt betreffend weist dieser Weg keine Ausnahmen im Vergleich mit vielen anderen gleichartigen Fuß- und Radwegen im Stadtgebiet auf. Aus vorgenannten Gründen kann diesem Punkt der Anregung nicht entsprochen werden.