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Beleuchtete Tischtennisplatten am Adolph-von-Holzhausen-Park

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat kann die Anregung des OBR 3 leider nicht umsetzen, da der Vorplatz am Adolph-von-Holzhausen-Park ungeeignet ist. Zur Begründung: Der in der Anregung vorgeschlagene Vorplatz am Holzhausenpark bietet nicht die nötigen Sicherheitsvorkehrungen. Hier wäre ein Zaun von Nöten, der an der Stelle nicht realisiert werden kann. Der Vorplatz wird durch Fuß- und Radverkehr gequert. Bälle würden bei dem Gefälle immer in Richtung Straße rollen und stellen somit eine Gefahr durch den dort entlanglaufenden Verkehr von Autos und Radfahrenden dar. Zudem wird der Platz bereits durch Fahrradständer und eine vom OBR 3 angeregte Fahrradreparaturstation genutzt. Der Vorplatz am Holzhausenpark ist keine ausgewiesene Spielfläche. Für weitere Aktivitäten auch über das Einbrechen der Dunkelheit hinaus, bieten sich Sportvereine an, die das Tischtennisspielen in Sporthallen ermöglichen.