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Platz für zu Fuß Gehende in der Wilhelm-Leuschner-Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Das Parken auf dem Gehweg ist an dieser Stelle nicht durch das Verkehrszeichen 315-50/60 Straßenverkehrs-Ordnung (Parken auf Gehwegen - halb/ganz in Fahrtrichtung links) legalisiert. Eine Duldung dieses Zustandes ist nicht vertretbar, da keine ausreichende Restbreite verbleibt. Bauliche Maßnahmen gegen das illegale Parken auf dem Gehweg werden im Rahmen eines Ortstermins mit den beteiligten Stellen geprüft. In der Wilhelm-Leuschner-Straße liegt bereits eine vergleichsweise hohe Überwachungsdichte vor, die aufgrund der vielen verkehrlichen Schwerpunkte nicht weiter gesteigert werden kann.

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