Platz für zu Fuß Gehende in der Wilhelm-Leuschner-Straße
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Wilhelm-Leuschner-Straße in Höhe Windmühlstraße gegenüber der Baustelle sicherzustellen, dass künftig keine PKW mehr verbotswidrig auf dem Gehweg abgestellt werden können. Der Gehweg ist dauerhaft abzupollern oder mindestens mit temporären Maßnahmen von der Fahrbahn so abzutrennen, dass keine PKW mehr darauf fahren können. Bis zur Umsetzung baulicher Maßnahmen soll verstärkt kontrolliert und das verbotswidrige Parken geahndet werden.
Begründung
Fußgehende und insbesondere mobilitätseingeschränkte Menschen können den Gehweg gegenüber der Baustelle nicht mehr sicher nutzen oder müssen gar auf die Fahrbahn ausweichen. Die genehmigte Baustelleneinrichtung darf nicht zu Lasten der Verkehrssicherheit der Anwohnenden gehen.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Einstimmige Annahme