Grundsatzbeschluss SiGlinde-Kreuzung
Stellungnahme des Magistrats
Wie auch in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 5. Mai 2022 erörtert, sieht der Magistrat in dem Kreuzungskonzept "Siglinde" einen positiven Beitrag, um eine Umgestaltung von Knotenpunkten ohne Lichtsignalanlage zu diskutieren und zu forcieren. Das Kreuzungskonzept fasst verschiedene Gestaltungselemente mit dem Schwerpunkt der Verkehrssicherheit in einer Systemskizze insbesondere für Tempo 30-Zonen zusammen. Die enthaltenen Elemente werden schon seit Längerem auch in den städtischen Planungen berücksichtigt. Insbesondere die Aspekte Barrierefreiheit, vorgezogene Seitenräume ("Gehwegnasen") und freie Sichtachsen sind in Tempo 30-Zonen obligatorisch. Grundlage der Planungen sind jedoch die bundesweit gültigen technischen Regelwerke, die auf die jeweiligen Rahmenbedingungen vor Ort anzupassen sind. Dies beinhaltet beispielsweise die Kreuzungsgeometrie, Flächenverfügbarkeit, Leitungstrassen und die jeweiligen Bedürfnisse der verschiedenen Verkehrsteilnehmergruppen einschließlich ÖPNV und Lieferverkehr. Im Jahresbauprogramm 2023 sind keine entsprechenden Umbaumaßnahmen im Ortsbezirk 2 vorgesehen. Die Umgestaltung der Kreuzungsbereiche in den Fahrradstraßenprojekten Grüneburgweg und Kettenhofweg sind zunächst provisorisch, weswegen sie nicht aufgeführt werden.