Grundsatzbeschluss SiGlinde-Kreuzung
Antrag
Der Magistrat wird gebeten, zukünftig bei allen Baumaßnahmen in Kreuzungsbereichen des Ortsbezirks 2, das vom Radentscheid entwickelte Prinzip "SiGlinde" generell in der Bauplanung und Umsetzung mit einzuplanen. Hierbei sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Generell sind alle Umbaumaßnahmen barrierefrei zu gestalten
- Aufpflasterung des Kreuzungsbereiches auf Gehweg-Niveau
- Herausziehen der Gehwegnasen/Kreuzungsecken und Absperrung mittels Poller oder Würfel (barrierefrei)
- Komplett freie Sichtachsen im 5-Meter-Bereich
- Bäume/Baum-Scheiben und/oder Begrünung/Entsiegelung hinter dem 5-Meterbereich zur Kreuzung/Fußgängerüberweg
- Radbügel für Fahrräder und Lastenräder im Anschluß an die entsiegelte Fläche
- Lieferparkplätze / Ladezone mit entsprechender Markierung bzw. Beschilderung in den abgehenden Straßen im Anschluss an die Fahrradstellplätze
- Sitzgelegenheiten im Bereich der entsiegelten Flächen
- Optional: Farbige Gestaltung der Aufpflasterung zur Markierung der Fußgängerüberwege Darüber hinaus wird das Amt für Straßenbau und Erschließung gebeten eine aktuelle Liste aller für den Ortsbezirk 2 in der näheren Zukunft geplanten Umbaumaßnahmen in Kreuzungsbereichen zu berichten. Vor einem Umbaubeginn eines Kreuzungsbereichs sind dem OBR 2 alle diesbezüglichen Planungen zeitnah vorzustellen.
Begründung
Das Prinzip "SiGlinde" bedeutet für alle zukünftigen Umbaumaßnahmen in Kreuzungsbereichen, "Sicher/Gleichberechtigt/Lindgrün" für alle Verkehrsteilnehmende, ob Fußgänger*innen, Fahrradfahrende, inkl. Lastenräder oder motorisierter Individualverkehr (MIV), sowie Lieferverkehrsflächen, die gleichberechtigte individuelle Teilnahme. Lindgrün bedeutet in diesem Zusammenhang die Anpflanzung von Baumgewächsen im Kreuzungsbereich. Durch diese Prinzip wird es ermöglicht im urbanen Verkehrsraum für alle Verkehrsteilnehmer eine gleichberechtigte Teilnahme zu gewährleisten.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
Einstimmige Annahme
GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung)