Gehweg entlang Mainzer Landstraße (Südseite) stadteinwärts ordnen und instand setzen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.04.2019, ST 722 Betreff: Gehweg entlang Mainzer Landstraße
(Südseite) stadteinwärts ordnen und instand setzen Zu den Punkten 1-5
nimmt der Magistrat wie folgt Stellung: In der Mainzer Landstraße sind in beiden
Fahrtrichtungen Schutzstreifen auf der Fahrbahn vorgesehen. Die Markierungen
sollen im Straßenabschnitt zwischen Galluswarte und Rebstöcker Straße
aufgebracht werden. Im Zuge
dessen sollen die Parkstände markiert werden, um dem parkenden Verkehr einen
eindeutigen Raum zuzuordnen. Somit werden sowohl die Sicherheitstrennstreifen
zwischen Parken und Schutzstreifen für den Radverkehr genauso klar angezeigt
wie die erlaubten Parkbereiche. Die Markierungsarbeiten konnten auf Grund der
Baustelle im Gleisbereich der Galluswarte sowie der Witterungsverhältnisse noch
nicht vollständig vorgenommen werden. Weitere Bestandteile der Maßnahme, die
ebenfalls noch auszuführen sind, sind das Schützen der nötigen Sichtdreiecke
durch Poller in den Einmündungen, eine Neubeschilderung des Parkens und das
Aufstellen von Radbügeln. Nach Abschluss dieser Maßnahmen wird es zukünftig
keinen benutzungspflichtigen Radweg im Bereich zwischen Kriegkstraße und
Galluswarte mehr geben. Der weiterhin durch unterschiedliches Pflaster zu
erkennende Radweg wird an der Kriegkstraße mit Radbügeln versehen, um so die
Nutzung dieses alten Radweges zu unterbinden. So können die Konflikte zwischen
Radfahrenden und zu Fuß Gehenden minimiert werden. Im Rahmen der Straßenunterhaltungsarbeiten werden
mögliche Schäden im Bereich des Geh- und Radweges entlang der Mainzer
Landstraße behoben. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 05.06.2018, OM 3229