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Gehweg entlang Mainzer Landstraße (Südseite) stadteinwärts ordnen und instand setzen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 722 Betreff: Gehweg entlang Mainzer Landstraße (Südseite) stadteinwärts ordnen und instand setzen Zu den Punkten 1-5 nimmt der Magistrat wie folgt Stellung: In der Mainzer Landstraße sind in beiden Fahrtrichtungen Schutzstreifen auf der Fahrbahn vorgesehen. Die Markierungen sollen im Straßenabschnitt zwischen Galluswarte und Rebstöcker Straße aufgebracht werden. Im Zuge dessen sollen die Parkstände markiert werden, um dem parkenden Verkehr einen eindeutigen Raum zuzuordnen. Somit werden sowohl die Sicherheitstrennstreifen zwischen Parken und Schutzstreifen für den Radverkehr genauso klar angezeigt wie die erlaubten Parkbereiche. Die Markierungsarbeiten konnten auf Grund der Baustelle im Gleisbereich der Galluswarte sowie der Witterungsverhältnisse noch nicht vollständig vorgenommen werden. Weitere Bestandteile der Maßnahme, die ebenfalls noch auszuführen sind, sind das Schützen der nötigen Sichtdreiecke durch Poller in den Einmündungen, eine Neubeschilderung des Parkens und das Aufstellen von Radbügeln. Nach Abschluss dieser Maßnahmen wird es zukünftig keinen benutzungspflichtigen Radweg im Bereich zwischen Kriegkstraße und Galluswarte mehr geben. Der weiterhin durch unterschiedliches Pflaster zu erkennende Radweg wird an der Kriegkstraße mit Radbügeln versehen, um so die Nutzung dieses alten Radweges zu unterbinden. So können die Konflikte zwischen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden minimiert werden. Im Rahmen der Straßenunterhaltungsarbeiten werden mögliche Schäden im Bereich des Geh- und Radweges entlang der Mainzer Landstraße behoben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3229