Gehweg entlang der Mainzer Landstraße (Südseite) stadteinwärts ordnen und instand setzen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM
3229 entstanden aus Vorlage:
OF 607/1 vom
17.05.2018 Betreff: Gehweg entlang der Mainzer Landstraße
(Südseite) stadteinwärts ordnen und instand setzen
Der an den meisten Stellen sehr
breite Gehweg entlang der Mainzer Landstraße zwischen Galluswarte und
Schwalbacher Straße - parallel zur stadteinwärts führenden Fahrspur für Bahn
und Pkw - wird sowohl zum (legalen) Parken in Parkbuchten als auch von
Fahrradfahrern und zu Fuß Gehenden genutzt. Grundsätzlich ist diese Nutzung
aufgrund der Gehwegbreite problemlos möglich, wenn alle Nutzer Rücksicht
aufeinander nehmen und sich in dem Bereich bewegen, der ihnen zugeordnet ist.
Vor allem für zu Fuß Gehende ist der
Gehweg oft nicht problemlos zu nutzen: - Fast durchgängig wird der Gehweg (oft in beide
Fahrtrichtungen) von Radfahrern genutzt; - in den entlang der Fahrbahn angeordneten
Parkbuchten sind Pkw häufig über die Markierung hinaus auf dem Gehweg
geparkt; - wo durch
Einfahrten auf Grundstücke oder durch Kreuzungen (abgesenkte Bordsteine)
möglich, fahren Pkw auf und nutzen den Gehweg als Parkplatz; - im Bereich der Bäume hat das
Wurzelwerk Verwerfungen/Unebenheiten aufgeworfen, die Stolperfallen darstellen
und den Gehweg zumindest für Mobilitätseingeschränkte (z. B. Nutzung
mit Rolllatoren oder Rollstühlen) einengen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat
aufgefordert, 1. die Parkbuchten zwischen Fahrbahn
und Gehweg zum Gehweg hin mit Bügeln o. Ä. abzugrenzen; 2. wo noch nicht erfolgt, Grundstückseinfahrten zum
Gehweg hin mit Pollern o. Ä. so abzugrenzen, dass Pkw nicht auffahren
können; 3. wo noch nicht erfolgt,
Kreuzungsbereiche zu Straßen mit Pollern o. Ä. gegen das Auffahren auf den
Gehweg abzusichern; 4. bestehende Abpollerungen dahin gehend zu
korrigieren, dass die Abstände zwischen zwei Pollern nicht so groß sind, dass
Pkw zwischen ihnen durchfahren können; 5. die fachliche Kompetenz der zuständigen Ämter zu
nutzen und zu prüfen, welche durch Wurzelwerk entstandenen
Verwerfungen/Stolperfallen auf dem Gehweg kurzfristig mit einfachen Mitteln
beseitigt oder teilweise eingeebnet werden können, und diese Arbeiten dann
durchzuführen. Zur Verdeutlichung hier noch einige
Aufnahmen der Situation auf dem Gehweg:
Begründung: Der Gehweg ist auf dieser Strecke fast durchweg breit
genug, um Parkbuchten entlang der Fahrbahn auszuweisen und gleichzeitig den
Radverkehr auf dem Gehweg zuzulassen. Es ist nachvollziehbar, dass viele
Radfahrer es vorziehen, auf dieser Strecke der stark (und rücksichtslos!)
befahrenen Mainzer Landstraße auf dem Gehweg zu fahren, zumal die Breite der
Mainzer Landstraße für stadteinwärts fahrende Pkw faktisch nur 1,5 Fahrspuren
beträgt, die Fahrzeuge jedoch zweispurig fahren. Wenn Fahrzeuge ordnungsgemäß in den Parkbuchten
stehen und Radfahrer entlang der Parkbuchten fahren und dort nicht durch
illegal parkende Pkw behindert werden, klappt auf diesem Gehweg das Miteinander
der verschiedenen Verkehrsteilnehmer. Die Stadt sollte dafür sorgen, dass die Flächen so
geordnet bzw. gesichert werden, dass dieses Miteinander klappt. Bezüglich der Verwerfungen im Geh- und Radweg sollten
fachlich kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prüfen, ob die größten
Verwerfungen geglättet werden können. Wie bei bisherigen Anliegen zu
Stolperfallen durch Wurzelwerk möchte der Ortsbeirat ohne die entsprechende
fachliche Expertise keine Vorgaben machen, wie hier vorgegangen werden
könnte. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 21.09.2018, ST 1892
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.04.2019, ST 722
Aktenzeichen: 66 2