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Gehweg entlang der Mainzer Landstraße (Südseite) stadteinwärts ordnen und instand setzen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3229 entstanden aus Vorlage: OF 607/1 vom 17.05.2018 Betreff: Gehweg entlang der Mainzer Landstraße (Südseite) stadteinwärts ordnen und instand setzen Der an den meisten Stellen sehr breite Gehweg entlang der Mainzer Landstraße zwischen Galluswarte und Schwalbacher Straße - parallel zur stadteinwärts führenden Fahrspur für Bahn und Pkw - wird sowohl zum (legalen) Parken in Parkbuchten als auch von Fahrradfahrern und zu Fuß Gehenden genutzt. Grundsätzlich ist diese Nutzung aufgrund der Gehwegbreite problemlos möglich, wenn alle Nutzer Rücksicht aufeinander nehmen und sich in dem Bereich bewegen, der ihnen zugeordnet ist. Vor allem für zu Fuß Gehende ist der Gehweg oft nicht problemlos zu nutzen: - Fast durchgängig wird der Gehweg (oft in beide Fahrtrichtungen) von Radfahrern genutzt; - in den entlang der Fahrbahn angeordneten Parkbuchten sind Pkw häufig über die Markierung hinaus auf dem Gehweg geparkt; - wo durch Einfahrten auf Grundstücke oder durch Kreuzungen (abgesenkte Bordsteine) möglich, fahren Pkw auf und nutzen den Gehweg als Parkplatz; - im Bereich der Bäume hat das Wurzelwerk Verwerfungen/Unebenheiten aufgeworfen, die Stolperfallen darstellen und den Gehweg zumindest für Mobilitätseingeschränkte (z. B. Nutzung mit Rolllatoren oder Rollstühlen) einengen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. die Parkbuchten zwischen Fahrbahn und Gehweg zum Gehweg hin mit Bügeln o. Ä. abzugrenzen; 2. wo noch nicht erfolgt, Grundstückseinfahrten zum Gehweg hin mit Pollern o. Ä. so abzugrenzen, dass Pkw nicht auffahren können; 3. wo noch nicht erfolgt, Kreuzungsbereiche zu Straßen mit Pollern o. Ä. gegen das Auffahren auf den Gehweg abzusichern; 4. bestehende Abpollerungen dahin gehend zu korrigieren, dass die Abstände zwischen zwei Pollern nicht so groß sind, dass Pkw zwischen ihnen durchfahren können; 5. die fachliche Kompetenz der zuständigen Ämter zu nutzen und zu prüfen, welche durch Wurzelwerk entstandenen Verwerfungen/Stolperfallen auf dem Gehweg kurzfristig mit einfachen Mitteln beseitigt oder teilweise eingeebnet werden können, und diese Arbeiten dann durchzuführen. Zur Verdeutlichung hier noch einige Aufnahmen der Situation auf dem Gehweg: Begründung: Der Gehweg ist auf dieser Strecke fast durchweg breit genug, um Parkbuchten entlang der Fahrbahn auszuweisen und gleichzeitig den Radverkehr auf dem Gehweg zuzulassen. Es ist nachvollziehbar, dass viele Radfahrer es vorziehen, auf dieser Strecke der stark (und rücksichtslos!) befahrenen Mainzer Landstraße auf dem Gehweg zu fahren, zumal die Breite der Mainzer Landstraße für stadteinwärts fahrende Pkw faktisch nur 1,5 Fahrspuren beträgt, die Fahrzeuge jedoch zweispurig fahren. Wenn Fahrzeuge ordnungsgemäß in den Parkbuchten stehen und Radfahrer entlang der Parkbuchten fahren und dort nicht durch illegal parkende Pkw behindert werden, klappt auf diesem Gehweg das Miteinander der verschiedenen Verkehrsteilnehmer. Die Stadt sollte dafür sorgen, dass die Flächen so geordnet bzw. gesichert werden, dass dieses Miteinander klappt. Bezüglich der Verwerfungen im Geh- und Radweg sollten fachlich kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prüfen, ob die größten Verwerfungen geglättet werden können. Wie bei bisherigen Anliegen zu Stolperfallen durch Wurzelwerk möchte der Ortsbeirat ohne die entsprechende fachliche Expertise keine Vorgaben machen, wie hier vorgegangen werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1892 Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 722 Aktenzeichen: 66 2