Grundstück/Areal zwischen den Bahngleisen/Mainzer Landstraße/B 40 (Autobahnzubringer)
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.04.2019, ST 720 Betreff: Grundstück/Areal zwischen den
Bahngleisen/Mainzer Landstraße/B 40 (Autobahnzubringer)
Der Regionale
Flächennutzungsplan legt für den westlichen Bereich des Areals, der sich zum
Teil im Eigentum des Landes Hessen und der Stadt Frankfurt am Main befindet,
zum einen "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" fest bzw. stellt
"Fläche für die Landbewirtschaftung" dar. Für den östlichen Bereich, der sich
im Privateigentum befindet, stellt dieser "Gemischte Baufläche, Bestand" dar.
Ferner liegt das Areal innerhalb der
von Störfallbetrieben gemäß Störfall V bzw. Seveso-III-Richtlinie ausgelösten
angemessenen Sicherheitsabstände. Sofern ein Planerfordernis abzuleiten sein
sollte, ist darauf hinzuweisen, dass sich die Stadt Frankfurt am Main nach
einer Vereinbarung mit der Frankfurter Industrie zur Umsetzung der
Seveso-III-Richtlinie verpflichtet hat, u.a. auch in dem in Rede stehenden
Bereich keine Bauleitplanverfahren zur Absicherung schutzbedürftiger Nutzungen
durchzuführen, welches auch gewerbliche Arbeitsstätten mit mehr als 100
Besuchern miteinschließt. Aus diesen Gründen würde sich lediglich der östliche
Bereich des Areals, der sich im Privateigentum befindet und für den "Gemischte
Baufläche, Bestand" dargestellt ist unter Beachtung der
immissionsschutzrechtlichen Belange, einer gewerblichen Nutzung zuführen
lassen. Entsprechende Absichten des Eigentümers sind dem Magistrat bekannt,
können jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht detaillierter dargelegt
werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 22.01.2019, V
1125