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Grundstück/Areal zwischen den Bahngleisen/Mainzer Landstraße/B 40 (Autobahnzubringer)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 720 Betreff: Grundstück/Areal zwischen den Bahngleisen/Mainzer Landstraße/B 40 (Autobahnzubringer) Der Regionale Flächennutzungsplan legt für den westlichen Bereich des Areals, der sich zum Teil im Eigentum des Landes Hessen und der Stadt Frankfurt am Main befindet, zum einen "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" fest bzw. stellt "Fläche für die Landbewirtschaftung" dar. Für den östlichen Bereich, der sich im Privateigentum befindet, stellt dieser "Gemischte Baufläche, Bestand" dar. Ferner liegt das Areal innerhalb der von Störfallbetrieben gemäß Störfall V bzw. Seveso-III-Richtlinie ausgelösten angemessenen Sicherheitsabstände. Sofern ein Planerfordernis abzuleiten sein sollte, ist darauf hinzuweisen, dass sich die Stadt Frankfurt am Main nach einer Vereinbarung mit der Frankfurter Industrie zur Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie verpflichtet hat, u.a. auch in dem in Rede stehenden Bereich keine Bauleitplanverfahren zur Absicherung schutzbedürftiger Nutzungen durchzuführen, welches auch gewerbliche Arbeitsstätten mit mehr als 100 Besuchern miteinschließt. Aus diesen Gründen würde sich lediglich der östliche Bereich des Areals, der sich im Privateigentum befindet und für den "Gemischte Baufläche, Bestand" dargestellt ist unter Beachtung der immissionsschutzrechtlichen Belange, einer gewerblichen Nutzung zuführen lassen. Entsprechende Absichten des Eigentümers sind dem Magistrat bekannt, können jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht detaillierter dargelegt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.01.2019, V 1125

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