Windthorststraße/Josef-Fenzl-Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST
716
Betreff: Windthorststraße/Josef-Fenzl-Straße Zu 1.: Entsprechend der Stellungnahme des Magistrats vom
24.07.2015, ST 1081, wurde eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 vor
der Kita eingeführt. Ergänzend werden Piktogramme gemäß Verkehrszeichen
(VZ) 136 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Kinder) markiert. Sollte sich dennoch keine sicherere Verkehrslage für
Fußgänger ergeben, wird geprüft, ob eine Fußgängerquerungshilfe im Bereich der
Kita, 50 Meter von der Josef-Fenzl-Straße entfernt, eingerichtet werden
kann. Eine Querungshilfe im direkten Bereich der Einmündung mit der
Josef-Fenzl-Straße ist aufgrund der zu geringen Fahrbahnbreite in der
Windhorststraße nicht möglich. Zu 2.: Die abgesenkten Bordsteine in der Windhorststraße im
Bereich der Einmündung mit der Josef-Fenzl-Straße können durch
Fahrradständer, Poller oder ähnliches gegen Falschparker abgesichert
werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 19.01.2016, V
1556
Antrag vom 30.08.2016, OF 167/6
Anregung an den
Magistrat vom 30.08.2016, OM 456