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Windthorststraße/Josef-Fenzl-Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 716 Betreff: Windthorststraße/Josef-Fenzl-Straße Zu 1.: Entsprechend der Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1081, wurde eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 vor der Kita eingeführt. Ergänzend werden Piktogramme gemäß Verkehrszeichen (VZ) 136 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Kinder) markiert. Sollte sich dennoch keine sicherere Verkehrslage für Fußgänger ergeben, wird geprüft, ob eine Fußgängerquerungshilfe im Bereich der Kita, 50 Meter von der Josef-Fenzl-Straße entfernt, eingerichtet werden kann. Eine Querungshilfe im direkten Bereich der Einmündung mit der Josef-Fenzl-Straße ist aufgrund der zu geringen Fahrbahnbreite in der Windhorststraße nicht möglich. Zu 2.: Die abgesenkten Bordsteine in der Windhorststraße im Bereich der Einmündung mit der Josef-Fenzl-Straße können durch Fahrradständer, Poller oder ähnliches gegen Falschparker abgesichert werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.01.2016, V 1556 Antrag vom 30.08.2016, OF 167/6 Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 456