Windthorststraße/Josef-Fenzl-Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 716
Betreff: Windthorststraße/Josef-Fenzl-Straße Zu
- : Entsprechend der Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1081, wurde eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 vor der Kita eingeführt. Ergänzend werden Piktogramme gemäß Verkehrszeichen (VZ) 136 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Kinder) markiert. Sollte sich dennoch keine sicherere Verkehrslage für Fußgänger ergeben, wird geprüft, ob eine Fußgängerquerungshilfe im Bereich der Kita, 50 Meter von der Josef-Fenzl-Straße entfernt, eingerichtet werden kann. Eine Querungshilfe im direkten Bereich der Einmündung mit der Josef-Fenzl-Straße ist aufgrund der zu geringen Fahrbahnbreite in der Windhorststraße nicht möglich. Zu 2.: Die abgesenkten Bordsteine in der Windhorststraße im Bereich der Einmündung mit der Josef-Fenzl-Straße können durch Fahrradständer, Poller oder ähnliches gegen Falschparker abgesichert werden.