Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Verkehrssicherheit in der Windthorststraße erhöhen

Vorlagentyp: OF CDU, FREIE_WÄHLER

Begründung

Windthorststraße erhöhen Vorgang: V 1556/16 OBR 6; ST 716/16 Der Ortsbeirat wolle beschließen: der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme ST716 erwähnte Querungshilfe im Bereich der Josef-Frenzel-Straße einzurichten. Zudem wird das erwähnte Absichern des Bereiches der abgesenkten Bordsteine an der Einmündung der Josef-Frenzel-Straße durch Fahrradständer umgesetzt. Begründung: Die Einrichtung der Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 in Verbindung mit den angebrachten Piktogrammen, hat leider nicht zu einer signifikanten Verbesserung der Verkehrslage geführt. Um ein sicheres Überqueren der Windthorststraße in dem Bereich mit mehreren Kitas zu erreichen, ist die Einrichtung einer Querungshilfe unabdingbar.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2016, OF 167/6 Betreff: Verkehrssicherheit in der Windthorststraße erhöhen Vorgang: V 1556/16 OBR 6; ST 716/16 Der Ortsbeirat wolle beschließen: der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme ST716 erwähnte Querungshilfe im Bereich der Josef-Frenzel-Straße einzurichten. Zudem wird das erwähnte Absichern des Bereiches der abgesenkten Bordsteine an der Einmündung der Josef-Frenzel-Straße durch Fahrradständer umgesetzt. Begründung: Die Einrichtung der Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 in Verbindung mit den angebrachten Piktogrammen, hat leider nicht zu einer signifikanten Verbesserung der Verkehrslage geführt. Um ein sicheres Überqueren der Windthorststraße in dem Bereich mit mehreren Kitas zu erreichen, ist die Einrichtung einer Querungshilfe unabdingbar. Antragsteller: CDU FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.01.2016, V 1556 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 716 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 30.08.2016, TO I, TOP 70 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 456 2016 Die Vorlage OF 167/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme