Bebauung der Grundstücke Wehrstraße/ Offenbacher Landstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2012, ST 713
Betreff: Bebauung der Grundstücke Wehrstraße/ Offenbacher Landstraße Zu
- Eine Untersuchung, nach der in Oberrad nur noch eine Ladenfläche von 800 qm erbaut werden sollte, liegt dem Magistrat nicht vor. Grundlage für die Beurteilung des Einzelhandels ist das im Jahr 2008 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Einzelhandels- und Zentrenkonzept. Dieses wurde kürzlich überarbeitet und am 13.01.2012 vom Magistrat beschlossen. Derzeit liegt es den Ortsbeiräten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vor. Zu
- Der Magistrat ist gerne bereit, dem Ortsbeirat das Einzelhandels- und Zentrenkonzept in einer der nächsten Sitzungen vorzustellen. Zu
- Das betreffende Areal wurde in dem von der Stadtverordnetenversammlung im Jahr 2008 beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzept - und auch in der Überarbeitung - der Kategorie "C-Zentrum" zugeordnet. In dieser Kategorie sind Märkte mit einer Gesamtverkaufsfläche von 2.000 m2 möglich. Insoweit wäre eine Ansiedelung eines Einzelhandels mit einer Größe von mehr als 800 m2 auch ohne Änderung des Bebauungsplanes durchaus möglich. Der Magistrat wird im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten bei der konkreten Entscheidungsfindung, ob die Ansiedlung eines größeren Einzelhandelsbetriebs erfolgen sollte, die Meinung des Ortsbeirats in seinen Beratungen berücksichtigen, um den Bedenken im Stadtteil Rechnung zu tragen. Zu
- Eine Änderung des Bebauungsplanes ist nicht beabsichtigt, entsprechende Körperschaftsbeschlüsse liegen nicht vor. Eine aktuelle Bauberatung wurde durch den Eigentümer nicht nachgefragt. In früheren Bauberatungen hat der Magistrat abgeraten, die beabsichtigte Planung in dieser Größe weiter zu verfolgen. Es liegen keine Bauanträge vor.