Verkehrssituation in der Richard-Strauß-Allee
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.04.2017, ST 708 Betreff: Verkehrssituation in der
Richard-Strauß-Allee Die Städtische Verkehrspolizei
überwacht den Stadtteil Sachsenhausen montags bis freitags zu den Dienstzeiten
(7.00 Uhr bis 22.00 Uhr). Um eine relativ einheitliche Überwachungsdichte
zu erhalten, müssen jedoch bei der Vielzahl an Straßen in diesem Stadtteil bei
jeder Überwachung jeweils andere Schwerpunkte gesetzt werden. In der Richard-Strauß-Allee wurden
bei Kontrollen in den letzten 12 Monaten über 500 Verwarnungen
ausgestellt. Im April 2016 wurde die Überwachungsdichte kurzzeitig erhöht. Eine
dauerhaft intensivierte Überwachung würde jedoch zu einer generellen
Vernachlässigung der Kontrollen in anderen Straßen führen. Aufgrund des hohen Parkdrucks befürwortet der
Magistrat die Einrichtung weiterer Haltverbotsabschnitte auf der
westlichen Seite der Richard-Strauß-Allee nicht. Ein Parkverbot für Fahrzeuge
über 3,5 t hält der Magistrat für nicht notwendig. Die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung führt in
der Regel zu längeren Fahrtstrecken und kann zusätzlich Verdrängungseffekte in
angrenzende Straßen hervorrufen. Auf Grund des vorhandenen
Fahrbahnquerschnittes sind Kraftfahrzeugführer im Zweirichtungsverkehr
gezwungen, bei entgegenkommenden Fahrzeugen ihre Fahrgeschwindigkeit
entsprechend anzupassen. Eine Einbahnstraßenregelung wird aus den vorgenannten
Gründen als kontraproduktiv angesehen und daher nicht befürwortet. Sobald die Zufahrt zu den beiden Neubauten der
Richard-Strauß-Allee 5 bis 7 vorhanden ist, wird die Richard-Strauß-Allee in
die bestehende Tempo 30-Zone der angrenzenden Straßen aufgenommen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 20.01.2017, OM 1167
Antrag vom
03.11.2020, OF
1842/5
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2021, OM 7177