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Verkehrssituation in der Richard-Strauß-Allee

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 708 Betreff: Verkehrssituation in der Richard-Strauß-Allee Die Städtische Verkehrspolizei überwacht den Stadtteil Sachsenhausen montags bis freitags zu den Dienstzeiten (7.00 Uhr bis 22.00 Uhr). Um eine relativ einheitliche Überwachungsdichte zu erhalten, müssen jedoch bei der Vielzahl an Straßen in diesem Stadtteil bei jeder Überwachung jeweils andere Schwerpunkte gesetzt werden. In der Richard-Strauß-Allee wurden bei Kontrollen in den letzten 12 Monaten über 500 Verwarnungen ausgestellt. Im April 2016 wurde die Überwachungsdichte kurzzeitig erhöht. Eine dauerhaft intensivierte Überwachung würde jedoch zu einer generellen Vernachlässigung der Kontrollen in anderen Straßen führen. Aufgrund des hohen Parkdrucks befürwortet der Magistrat die Einrichtung weiterer Haltverbotsabschnitte auf der westlichen Seite der Richard-Strauß-Allee nicht. Ein Parkverbot für Fahrzeuge über 3,5 t hält der Magistrat für nicht notwendig. Die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung führt in der Regel zu längeren Fahrtstrecken und kann zusätzlich Verdrängungseffekte in angrenzende Straßen hervorrufen. Auf Grund des vorhandenen Fahrbahnquerschnittes sind Kraftfahrzeugführer im Zweirichtungsverkehr gezwungen, bei entgegenkommenden Fahrzeugen ihre Fahrgeschwindigkeit entsprechend anzupassen. Eine Einbahnstraßenregelung wird aus den vorgenannten Gründen als kontraproduktiv angesehen und daher nicht befürwortet. Sobald die Zufahrt zu den beiden Neubauten der Richard-Strauß-Allee 5 bis 7 vorhanden ist, wird die Richard-Strauß-Allee in die bestehende Tempo 30-Zone der angrenzenden Straßen aufgenommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1167 Antrag vom 03.11.2020, OF 1842/5 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2021, OM 7177