Verkehrssituation in der Richard-Strauß-Allee
Begründung
Richard-Strauß-Allee Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, auf der westlichen Seite der Richard-Strauß-Allee weitere Halteverbotsabschnitte - versetzt zu den bereits bestehenden Abschnitten auf der gegenüberliegenden Straßenseite, zu errichten. Darüber hinaus soll verfügt werden, dass in der Richard-Strauß-Allee keine Fahrzeuge über 3,5 t parken dürfen. Die Einhaltung der bereits bestehenden Halteverbotsabschnitte und der neu zu verfügenden soll regelmäßig durch das Ordnungsamt kontrolliert werden. Weiterhin soll die Richard-Strauß-Allee in die bestehende Tempo-30-Zone der angrenzenden Straßen aufgenommen werden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass die Richard-Strauß-Allee derart zugeparkt ist, dass ein Ausweichen für entgegenkommende Fahrzeuge oft nicht möglich ist. Insbesondere bieten die bereits verfügten Halteverbotsabschnitte hierzu nicht ausreichende Möglichkeiten. Zudem sind diese oft verbotenerweise zugeparkt. Sollten die vorgeschlagenen Maßnahmen zu keiner Besserung der Situation führen, kommt die Errichtung einer Einbahnstraße zwischen Einfahrt des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie BKG und Humperdinckstraße in Betracht.