Anbringung von Wartelinien im Goldbergweg
Stellungnahme des Magistrats
Entgegen der Auffassung des Ortsbeirates handelt es sich bei den Fahrbahnmarkierungen am Knotenpunkt Goldbergweg/Hansenweg nicht um Wartelinien (Verkehrszeichen (VZ) 341 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)), sondern um sogenannte Warteblöcke. Warteblöcke sind keine Verkehrszeichen nach der StVO und dürfen nicht mehr angebracht werden. Im Bestand Vorhandene müssen nach Auskunft der zuständigen Aufsichtsbehörde zwar nicht entfernt werden, dürfen aber auch nicht mehr erneuert werden. Am Knotenpunkt Goldbergweg/Mathildenstraße sind Wartelinien unzulässig. Es gelten die allgemeinen Vorschriften des § 1 StVO, wonach sich Verkehrsteilnehmende so verhalten müssen, dass Andere nicht geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt werden. Verkehrsteilnehmende müssen die Fahrgeschwindigkeit so weit verringern, dass sie in die vorfahrtsberechtigte Straße einsehen und sich vergewissern können, dass kein Fahrzeug dort verkehrt. Im Zweifel müssen Verkehrsteilnehmende bis zum kompletten Stillstand abbremsen. Der Anregung des Ortsbeirates wird nicht entsprochen.