Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Ausreichende Straßenbeleuchtung in Launitzstraße, Gutzkowstraße und Stegstraße gewährleisten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die in der Launitzstraße, Gutzkowstraße und Stegstraße errichteten Beleuchtungsanlagen wurden nach den zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen und anerkannten Regeln der Technik und unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Normen hergestellt. Angesichts des hohen Lebensalters der Gasleuchten und des aus dem Betrieb resultierenden Verschleißes kann es vorkommen, dass manche Leuchten zu Störungen neigen und sich dadurch die Beleuchtungsstärke reduziert. Das mit der Betriebsführung beauftragte Unternehmen, die StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH (SRM), hält die Beleuchtungsanlage in einem betriebsbereiten Zustand. Störungen können der SRM über die Online-Meldeplattform auf https://www.srm-rheinmain.de/de/stoerungsmeldung/frankfurt oder telefonisch unter 069/213-88110 gemeldet werden. Gemeldete Störungen werden in der Regel innerhalb von ein bis zwei Tagen behoben. Ungeachtet dessen hat der Magistrat veranlasst, dass die SRM die Beleuchtungssituation in den oben genannten Straßen überprüft. Hinweisen möchte der Magistrat auch darauf, dass Gasbeleuchtung im Stadtgebiet durch elektrisch betriebene Leuchten ersetzt wird. Vorhandene Gasleuchten werden vorrangig wegen mangelnder Standsicherheit (auf Grundlage durchgeführter Standsicherheitsprüfungen - Sachverständigengutachten) ausgetauscht. Aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt der Umbau der Gasbeleuchtungsmasten auch im Rahmen von in Ausführung befindlichen Baumaßnahmen der Stadt oder anderer Versorgungsträger (vgl. Grundsatzbeschluss M69/2014 "Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten"). Nach aktueller Bewertung kann ein zeitnaher Austausch für die genannten Straßen vor dem Jahr 2025 allerdings nicht in Aussicht gestellt werden.

Verknüpfte Vorlagen