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Freie Zufahrt für die Feuerwehr in der Karmelitergasse

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2011, ST 699 Betreff: Freie Zufahrt für die Feuerwehr in der Karmelitergasse Zurzeit ist die Karmelitergasse aufgrund der Baumaßnahme in der Alte Mainzer Gasse/Karmelitergasse für den Fahrverkehr gesperrt. Die Karmelitergasse ist für diesen Zeitraum von der Münzgasse aus als Sackgasse beschildert. Um das Parken zu unterbinden, ist für die Bauzeit ein Haltverbot angeordnet. Eine regelmäßige Überwachung durch die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit ist gewährleistet. Nach Abschluss der Baumaßnahme schlägt der Magistrat vor, die Karmelitergasse, ebenso wie bereits den Großen Hirschgraben, als verkehrberuhigten Bereich auszuweisen. Damit können die Fußgänger die gesamte Verkehrsfläche nutzen und die anliegenden Liegenschaften können weiterhin angedient werden. Parken bliebe jedoch weiterhin unzulässig. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.08.2010, OM 4459

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