Weg mit der Müllkippe am westlichen Ende der Idsteiner Straße - mehr Sauberkeit im Gallus
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2019, ST
696 Betreff: Weg mit der Müllkippe am westlichen Ende
der Idsteiner Straße - mehr Sauberkeit im Gallus Zu 1. Die ABG ist nicht Eigentümer der
Liegenschaften sondern die GWH. Der Magistrat wird diese bitten, ihre Mieter
darauf aufmerksam zu machen, Sperrmüll nur nach erfolgter Anmeldung bei der FES
termingerecht bereitzustellen. Zu 2. Ebenso wird der Magistrat der GWH den Vorschlag
unterbreiten, Sperrmüllkäfige für die Mieter einzurichten, sofern dies baulich
möglich ist. Zu 3. und 4. Der Kurvenbereich und der Gehweg können baulich nicht
umgestaltet werden, da es sich bei den Flächen um Feuerwehrzufahrten sowie um
eine private Grundstückseinfahrt handelt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 22.01.2019, OM 4162