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Weg mit der Müllkippe am westlichen Ende der Idsteiner Straße - mehr Sauberkeit im Gallus

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2019, ST 696 Betreff: Weg mit der Müllkippe am westlichen Ende der Idsteiner Straße - mehr Sauberkeit im Gallus Zu 1. Die ABG ist nicht Eigentümer der Liegenschaften sondern die GWH. Der Magistrat wird diese bitten, ihre Mieter darauf aufmerksam zu machen, Sperrmüll nur nach erfolgter Anmeldung bei der FES termingerecht bereitzustellen. Zu 2. Ebenso wird der Magistrat der GWH den Vorschlag unterbreiten, Sperrmüllkäfige für die Mieter einzurichten, sofern dies baulich möglich ist. Zu 3. und 4. Der Kurvenbereich und der Gehweg können baulich nicht umgestaltet werden, da es sich bei den Flächen um Feuerwehrzufahrten sowie um eine private Grundstückseinfahrt handelt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4162

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