Barrierefreier Westbahnhof, jetzt!
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat sich mit dieser Anregung des Ortsbeirats an die Deutsche Bahn und den Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH gewandt. Diese teilten mit: "Das Serviceangebot in Bahnhöfen wird im Wesentlichen mit Hilfe der Stationspreiserlöse aus Zughalten finanziert. Diese Mittel entstammten im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) mittelbar aus den sogenannten Regionalisierungsmitteln, die der Bund den Ländern zur Finanzierung ihrer SPNV-Systeme zur Verfügung stellen. Die Mittelausstattung basiert im Grundsatz auf den vorhandenen Ausstattungen des so genannten Fotojahres 2017, die jährlich mit der Seigerung der Regionalisierungsmittel fortgeschrieben wird. Mehrausstattungen sind gesondert zu finanzieren und werden auf Initiative der Länder streng gedeckelt. Die Regulierung der Stationspreiszahlungen und die Tarifgenehmigung obliegt der Bundesnetzagentur. Im Ergebnis können in Bahnhöfen nur jene Services angeboten werden, die von den Ländern und ihren Verkehrsverbünden über die Stationsentgelte auch finanziert werden. Da die Mittel dieserart mehr als verbraucht sind, bleibt kein Raum für sinnvolle aber nicht finanzierte Dienstleistungen wie in dem Schreiben genannt. Über den vorgesehenen Realisierungs- und Finanzierungsvertrag für die Station Frankfurt West können die Mehrkosten für die barrierefreie Erschließung erst dann dargestellt werden, wenn der Umbau der Station auch erfolgt und die neue Anlage in Betrieb ist.
- Zur Finanzierung liegen entsprechende Beschlüsse der Stadt Frankfurt am Main vor. 1.
- Das Projekt steht jetzt unmittelbar vor dem Beginn der Realisierung, welche zum Ziel hat, die barrierefreie Erreichbarkeit der Bahnsteige (ausschließlich) mittels Personenaufzügen herzustellen. Das im Zuge der Bauausführung die Zugänglichkeit mit Hindernissen verbunden sein wird, ist nicht auszuschließen. Eine ständige Unterstützung kann nicht gewährleistet werden. Es besteht aber die Möglichkeit, über die Mobilitätsservice-Zentrale (030 6521 2888) eine Unterstützungsleistung anzufragen. 1.
- Die DB erstattet keine Transportkosten aufgrund von nicht vorhandenen oder nicht nutzbaren barrierefreien Zugangsanlagen (s. auch Punkt 1.4.). 1.
- Im Zuge der Modernisierung der gesamten Verkehrsstation werden Informationen zur Erreichbarkeit der 3-S-Zentrale installiert. Die 3 ‚S' stehen für Service, Sicherheit und Sauberkeit auf den Verkehrsstationen der DB Station&Service AG. 1.4. und
- Die DB Bahnhof live App der DB Station& Service AG bietet mobilen Zugriff auf 5.400 Bahnhöfe und alle ÖPNV-Haltestellen deutschlandweit. Hierin werden aktuell die Funktionstüchtigkeit bzw. Nicht-Funktionstüchtigkeit von vorhandenen Aufzugsanlagen angezeigt. Neben Anschlussmöglichkeiten und Parkplätzen zeigt die App auch Einkaufsmöglichkeiten, Toiletten, Schließfächer und die WLAN-Ausstattung an den Bahnhöfen an. DB Bahnhof live liefert schnell und einfach die wichtigsten Informationen. Zu
- Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der Stadt Frankfurt am Main sowie die Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft (FBAG) sind im Planungsprozess zum Neubau des Westbahnhofs mit einbezogen und stehen in Kontakt mit den Planenden und der Deutschen Bahn (DB). In diesem Rahmen wird auf die besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen während der Umbaumaßnahmen hingewiesen. Zu
- Die Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) stellt den aktuellen Betriebsstatus von Fahrtreppen und Aufzügen sowohl der VGF als auch der Deutschen Bahn auf ihrer Homepage dar. Die Daten der eigenen Fahrtreppen und Aufzüge werden dem RMV zur Nutzung in dessen Auskunftssystemen übermittelt. Diese Daten werden in der Barrierefrei-Verbindungsauskunft des RMV verwendet, das Routing erfolgt auf Basis der funktionsfähigen Aufzüge. Die Daten der Deutschen Bahn können vom RMV aus technischen Gründen noch nicht in der Verbindungsauskunft berücksichtigt werden. Auf die Seite der VGF (https://www.vgf-ffm.de/de/fahrgastinfo/barrierefreies-reisen) wird an vielen Stellen verwiesen: Auf rmv-frankfurt.de wird im Startseitenmenü unter "Frankfurt kompakt" auf die Seite der VGF (https://www.vgf-ffm.de/de/fahrgastinfo/barrierefreies-reisen) verlinkt. Eine Einbettung in www.mainziel.de ist bislang nicht vorgesehen. Zu 4.1 Der Magistrat bittet den Ortsbeirat zu konkretisieren, welches Angebot genau gemeint ist. Zu 4.2 Nach Auswahl des App-Menüpunktes RMV vor Ort / Frankfurt finden sich innerhalb der App für Frankfurt am Main spezifische Informationen - darunter auch solche zum Status von Fahrtreppen und Aufzügen. Der Magistrat verweist hierbei auch auf die Ausführungen unter 3.