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Schaffung neuer Wohnbauflächen im Nordend hier: Areal nördlich der Adickesallee, ehemaliges Südmilch-Gelände, Areal Friedberger Landstraße Nr. 10 bis 16

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2011, ST 691 Betreff: Schaffung neuer Wohnbauflächen im Nordend hier: Areal nördlich der Adickesallee, ehemaliges Südmilch-Gelände, Areal Friedberger Landstraße Nr. 10 bis 16 1. Das ehemalige Verwaltungsgebäude der Oberfinanzdirektion (Adickesallee 32-34) ist ein Kulturdenkmal und als solches in das Denkmalbuch aufgenommen. Durch eine unsachgemäße Sanierung in der Vergangenheit ist die Bausubstanz erheblich mit Schadstoffen belastet. Derzeit untersucht das Landesamt für Denkmalpflege, wie die Substanz saniert werden kann. Die Möglichkeiten der zukünftigen Nutzung dieses Gebäudes sind abhängig vom Ergebnis dieser Untersuchung. Der Bereich nördlich der Adickesallee ist geprägt durch großvolumige Verwaltungsgebäude. Die städtebauliche Struktur zeichnet sich außerdem durch großzügige Vorbereiche zur Adickesallee aus, die diesem Straßenabschnitt einen repräsentativen Charakter verleihen. Die vorhandene städtebauliche Struktur sollte auch im Hinblick auf die städtebauliche Einbindung des denkmalgeschützten ehemaligen Verwaltungsgebäudes der Oberfinanzdirektion erhalten oder bei Bedarf mit ähnlich dominanten Baukörpern und großzügigen grünen Vorzonen weiterentwickelt werden. Der Magistrat sieht für das betreffende Areal ein großes Potenzial zur Ansiedlung öffentlicher Institutionen. Er steht derzeit mit der Frankfurt School of Finance über die Möglichkeiten einer Ansiedlung im Gespräch. Die Realisierung von Wohnungsbau stellt sich unter diesen städtebaulichen Voraussetzungen und auch in Bezug auf vorhandene Lärmbelastungen durch den Straßenverkehr und die vorhandenen Sportstätten als schwierig dar. In Abhängigkeit von dem Flächenbedarf einer Nachfolgenutzung können gegebenenfalls Teilbereiche für die Schaffung von Wohnraum zur Verfügung gestellt werden. Wenn qualifizierte Aussagen getroffen werden können, wird der Magistrat ein Strukturkonzept für diesen Bereich erarbeiten. 2. Für den Bereich des Südmilch-Geländes gibt es Fluchtlinienpläne, jedoch keinen rechtswirksamen Bebauungsplan. Der Magistrat sieht die Möglichkeit einer Nutzungsänderung hin zu einer Wohnnutzung derzeit schon gegeben, da sich deren Zulässigkeit aus der Umgebung ableiten lässt. Falls hier Änderungen durch die Eigentümer beabsichtigt sind, wird der Magistrat im Rahmen der Bauberatung auf eine wohnbauliche Nutzung hinwirken. Das Areal Friedberger Landstraße 10-16 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans NO 1a Nr.2, der für diese Grundstücke ein allgemeines Wohngebiet festsetzt. Der Magistrat sieht die Möglichkeit, das städtische Grundstück Friedberger Landstraße 16 in eine wohnbauliche Entwicklung des Gesamtareals einzubringen. Bisher standen die privaten Grundstücke in diesem Areal nicht zur Verfügung, der Magistrat wird weiterhin das Gespräch mit dem Eigentümer suchen und sich für eine Bebauung dieses Areals einsetzen. 3. Im Gebäudebestand der ABG Frankfurt Holding im Nordend werden keine Möglichkeiten zur Schaffung von zusätzlichen Sozialwohnungen durch Dachaufbauten gesehen. Die Gebäude der ABG Frankfurt Holding sind größtenteils saniert. Die Darstellung von Dachgeschossausbauten erweist sich hier grundsätzlich als nicht wirtschaftlich, außerdem ist die Frage der Stellplatznachweise problematisch. Der Bestand an Sozialwohnungen im Ortsbezirk 3 kann durch den Ankauf von Belegungsrechten sowie durch den Neubau von Sozialwohnungen nach dem Frankfurter Programm für sozialen Mietwohnungsbau gesichert und ausgebaut werden. Darüber hinaus können mit dem Frankfurter Programm für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau Darlehen zum Bau familienfreundlicher und gemeinschaftlicher, größengerechter und barrierefrei erreichbarer Mietwohnungen vergeben werden. Die Förderprogramme stehen allen Bauherren offen, die in Frankfurt über geeignete Wohnbauflächen verfügen. In diesem Rahmen kann der Magistrat seinen Einfluss auf die Erwerber der Wohnungsneubauflächen geltend machen, um ein vielfältiges Wohnungsangebot zu erreichen. Darüber hinaus stehen keine rechtlichen Mittel zur Verfügung, Grundstückseigentümer und -erwerber zur Realisierung von Sozialwohnungen oder gemeinschaftlichen Wohnformen zu verpflichten. 4. Die genannten für Wohnungsbau geeigneten Areale sind prinzipiell auch für die genannten Konzepte geeignet. Der Magistrat befürwortet Modelle des gemeinschaftlichen und generationenübergreifenden Wohnens. Er berät und unterstützt Antragsteller im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus bei der Entwicklung und Finanzierung solcher Projekte. Dies gilt auch für Bauinteressenten von innovativen Wohnungsangeboten für Wohnformen spezieller Nachfragergruppen wie z.B. das Mehr-Generationen-Wohnen. 5. In einer Grundlagenuntersuchung zu potenziellen Standorten für Quartiersgaragen wurde 2006 das gesamte Stadtgebiet untersucht. Für das Areal an der Adickesallee wurde festgestellt, dass dort nicht genügend Nachfragepotenzial in einem akzeptablen Umkreis zu erwarten ist und dieser Standort daher nicht geeignet für eine Quartiersgarage ist. Das Südmilchgelände liegt ebenso wie das Areal Friedberger Landstraße 10-16 in einem Bereich, der generell eine sehr gute Eignung für den Bau von Quartiersgaragen besitzt. Da die Größe einer Quartiersgarage variabel ist und es verschiedene technische und bauliche Möglichkeiten zur Unterbringung der Stellplätze gibt, sind solche Garagen prinzipiell auf beiden Arealen denkbar. Die konkrete Umsetzung ist abhängig von dem Interesse des Eigentümers. Für das Areal Friedberger Landstraße 10-16 wurden in der Vergangenheit schon Verhandlungen über den Bau einer Quartiersgarage geführt, die jedoch zu keinem Ergebnis geführt haben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2011, OM 4993