Schaffung neuer Wohnbauflächen im Nordend hier: Areal nördlich der Adickesallee, ehemaliges Südmilch-Gelände, Areal Friedberger Landstraße Nr. 10 bis 16
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2011, ST
691
Betreff: Schaffung neuer
Wohnbauflächen im Nordend hier: Areal nördlich der Adickesallee, ehemaliges
Südmilch-Gelände, Areal Friedberger Landstraße Nr. 10 bis 16 1. Das ehemalige Verwaltungsgebäude der
Oberfinanzdirektion (Adickesallee 32-34) ist ein Kulturdenkmal und als solches
in das Denkmalbuch aufgenommen. Durch eine unsachgemäße Sanierung in der
Vergangenheit ist die Bausubstanz erheblich mit Schadstoffen belastet. Derzeit
untersucht das Landesamt für Denkmalpflege, wie die Substanz saniert werden
kann. Die Möglichkeiten der zukünftigen Nutzung dieses Gebäudes sind abhängig
vom Ergebnis dieser Untersuchung. Der Bereich nördlich der Adickesallee ist geprägt
durch großvolumige Verwaltungsgebäude. Die städtebauliche Struktur zeichnet
sich außerdem durch großzügige Vorbereiche zur Adickesallee aus, die diesem
Straßenabschnitt einen repräsentativen Charakter verleihen. Die vorhandene städtebauliche
Struktur sollte auch im Hinblick auf die städtebauliche Einbindung des
denkmalgeschützten ehemaligen Verwaltungsgebäudes der Oberfinanzdirektion
erhalten oder bei Bedarf mit ähnlich dominanten Baukörpern und großzügigen
grünen Vorzonen weiterentwickelt werden. Der Magistrat sieht für das
betreffende Areal ein großes Potenzial zur Ansiedlung öffentlicher
Institutionen. Er steht derzeit mit der Frankfurt School of Finance über die
Möglichkeiten einer Ansiedlung im Gespräch. Die Realisierung von Wohnungsbau stellt sich unter
diesen städtebaulichen Voraussetzungen und auch in Bezug auf vorhandene
Lärmbelastungen durch den Straßenverkehr und die vorhandenen Sportstätten als
schwierig dar. In Abhängigkeit von dem Flächenbedarf einer Nachfolgenutzung
können gegebenenfalls Teilbereiche für die Schaffung von Wohnraum zur Verfügung
gestellt werden. Wenn
qualifizierte Aussagen getroffen werden können, wird der Magistrat ein
Strukturkonzept für diesen Bereich erarbeiten. 2. Für den Bereich des Südmilch-Geländes gibt es
Fluchtlinienpläne, jedoch keinen rechtswirksamen Bebauungsplan. Der Magistrat
sieht die Möglichkeit einer Nutzungsänderung hin zu einer Wohnnutzung derzeit
schon gegeben, da sich deren Zulässigkeit aus der Umgebung ableiten lässt.
Falls hier Änderungen durch die Eigentümer beabsichtigt sind, wird der
Magistrat im Rahmen der Bauberatung auf eine wohnbauliche Nutzung
hinwirken. Das Areal Friedberger Landstraße
10-16 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans NO 1a Nr.2, der für diese
Grundstücke ein allgemeines Wohngebiet festsetzt. Der Magistrat sieht die
Möglichkeit, das städtische Grundstück Friedberger Landstraße 16 in eine
wohnbauliche Entwicklung des Gesamtareals einzubringen. Bisher standen die
privaten Grundstücke in diesem Areal nicht zur Verfügung, der Magistrat wird
weiterhin das Gespräch mit dem Eigentümer suchen und sich für eine Bebauung
dieses Areals einsetzen. 3. Im Gebäudebestand der ABG Frankfurt Holding im
Nordend werden keine Möglichkeiten zur Schaffung von zusätzlichen
Sozialwohnungen durch Dachaufbauten gesehen. Die Gebäude der ABG Frankfurt
Holding sind größtenteils saniert. Die Darstellung von Dachgeschossausbauten
erweist sich hier grundsätzlich als nicht wirtschaftlich, außerdem ist die
Frage der Stellplatznachweise problematisch. Der Bestand an Sozialwohnungen im Ortsbezirk 3 kann
durch den Ankauf von Belegungsrechten sowie durch den Neubau von
Sozialwohnungen nach dem Frankfurter Programm für sozialen Mietwohnungsbau
gesichert und ausgebaut werden. Darüber hinaus können mit dem Frankfurter
Programm für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau Darlehen zum Bau
familienfreundlicher und gemeinschaftlicher, größengerechter und barrierefrei
erreichbarer Mietwohnungen vergeben werden. Die Förderprogramme stehen allen
Bauherren offen, die in Frankfurt über geeignete Wohnbauflächen verfügen. In
diesem Rahmen kann der Magistrat seinen Einfluss auf die Erwerber der
Wohnungsneubauflächen geltend machen, um ein vielfältiges Wohnungsangebot zu
erreichen. Darüber hinaus stehen keine rechtlichen Mittel zur Verfügung,
Grundstückseigentümer und -erwerber zur Realisierung von Sozialwohnungen oder
gemeinschaftlichen Wohnformen zu verpflichten. 4. Die genannten für Wohnungsbau geeigneten Areale
sind prinzipiell auch für die genannten Konzepte geeignet. Der Magistrat
befürwortet Modelle des gemeinschaftlichen und generationenübergreifenden
Wohnens. Er berät und unterstützt Antragsteller im Rahmen des geförderten
Wohnungsbaus bei der Entwicklung und Finanzierung solcher Projekte. Dies gilt
auch für Bauinteressenten von innovativen Wohnungsangeboten für Wohnformen
spezieller Nachfragergruppen wie z.B. das Mehr-Generationen-Wohnen. 5. In einer Grundlagenuntersuchung zu potenziellen
Standorten für Quartiersgaragen wurde 2006 das gesamte Stadtgebiet
untersucht. Für das Areal
an der Adickesallee wurde festgestellt, dass dort nicht genügend
Nachfragepotenzial in einem akzeptablen Umkreis zu erwarten ist und dieser
Standort daher nicht geeignet für eine Quartiersgarage ist. Das Südmilchgelände
liegt ebenso wie das Areal Friedberger Landstraße 10-16 in einem Bereich, der
generell eine sehr gute Eignung für den Bau von Quartiersgaragen besitzt.
Da die Größe einer
Quartiersgarage variabel ist und es verschiedene technische und bauliche
Möglichkeiten zur Unterbringung der Stellplätze gibt, sind solche Garagen
prinzipiell auf beiden Arealen denkbar. Die konkrete Umsetzung ist abhängig von
dem Interesse des Eigentümers. Für das Areal Friedberger Landstraße 10-16 wurden
in der Vergangenheit schon Verhandlungen über den Bau einer Quartiersgarage
geführt, die jedoch zu keinem Ergebnis geführt haben. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.02.2011, OM 4993