Aufstellung einer Gedenktafel an der Friedhofsmauer nördlich des Totenhauses am Frankfurter Hauptfriedhof
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2016, ST
687
Betreff: Aufstellung einer
Gedenktafel an der Friedhofsmauer nördlich des Totenhauses am Frankfurter
Hauptfriedhof In der Mauer des Hauptfriedhofes
ist eine Gedenktafel mit folgendem Text "Diese Mauer wurde 1939 aus Steinen der
am 9. November 1938 zerstörten Frankfurter Synagogen erbaut." eingearbeitet
(siehe Anlage 1). Die Tafel befindet sich in dem Friedhofmauerstück an der
Eckenheimer Landstraße zwischen dem Friedhofsausgang "Neues Portal" und dem
Ausgang "Eckenheimer Landstraße / Prieststraße". Die Gedenktafel wurde in den 1980er
/ 1990ern angebracht, und mit der Verwaltung des jüdischen Friedhofs damals
abgestimmt. Der Magistrat
möchte das Gedenken bzw. die Tafel in dieser Art belassen. Anlage 1 (ca. 113 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an
den Magistrat vom 21.01.2016, OM 4951