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Aufstellung einer Gedenktafel an der Friedhofsmauer nördlich des Totenhauses am Frankfurter Hauptfriedhof

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2016, ST 687 Betreff: Aufstellung einer Gedenktafel an der Friedhofsmauer nördlich des Totenhauses am Frankfurter Hauptfriedhof In der Mauer des Hauptfriedhofes ist eine Gedenktafel mit folgendem Text "Diese Mauer wurde 1939 aus Steinen der am 9. November 1938 zerstörten Frankfurter Synagogen erbaut." eingearbeitet (siehe Anlage 1). Die Tafel befindet sich in dem Friedhofmauerstück an der Eckenheimer Landstraße zwischen dem Friedhofsausgang "Neues Portal" und dem Ausgang "Eckenheimer Landstraße / Prieststraße". Die Gedenktafel wurde in den 1980er / 1990ern angebracht, und mit der Verwaltung des jüdischen Friedhofs damals abgestimmt. Der Magistrat möchte das Gedenken bzw. die Tafel in dieser Art belassen. Anlage 1 (ca. 113 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2016, OM 4951