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Aufstellung einer Gedenktafel an der Friedhofsmauer nördlich des Totenhauses am Frankfurter Hauptfriedhof

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Friedhofsmauer nördlich des Totenhauses am Frankfurter Hauptfriedhof Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an der Friedhofsmauer, nördlich des Totenhauses am Frankfurter Hauptfriedhof eine Gedenktafel aufzustellen, die in mehreren Sprachen daran erinnert, dass diese Mauer aus Steinen der zerstörten Synagogen im Ostend gebaut wurde. Begründung: Mit den Abbruchsteinen der Hauptsynagoge und der Börneplatz Synagoge, die in der Pogromnacht am 9. November 1938 zerstört wurden, lies die Stadt 1939 die 165 m lange Mauer des Hauptfriedhofes , entlang der Eckenheimer-Landstraße, nördlich des Totenhauses errichten .

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.11.2015, OF 906/3 Betreff: Aufstellung einer Gedenktafel an der Friedhofsmauer nördlich des Totenhauses am Frankfurter Hauptfriedhof Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an der Friedhofsmauer, nördlich des Totenhauses am Frankfurter Hauptfriedhof eine Gedenktafel aufzustellen, die in mehreren Sprachen daran erinnert, dass diese Mauer aus Steinen der zerstörten Synagogen im Ostend gebaut wurde. Begründung: Mit den Abbruchsteinen der Hauptsynagoge und der Börneplatz Synagoge, die in der Pogromnacht am 9. November 1938 zerstört wurden, lies die Stadt 1939 die 165 m lange Mauer des Hauptfriedhofes , entlang der Eckenheimer-Landstraße, nördlich des Totenhauses errichten . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 3 am 10.12.2015, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 906/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4951 2016 Die Vorlage OF 906/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung wie folgt ergänzt wird: "Bei der diesjährigen Feier zum Gedenken an die Progromnacht am 9. November 1938 wurde in einem der Redebeiträge bedauert, dass dieser Tatbestand in der Öffentlichkeit nicht bekannt ist." Abstimmung: Einstimmige Annahme

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