Aufstellung einer Gedenktafel an der Friedhofsmauer nördlich des Totenhauses am Frankfurter Hauptfriedhof
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
Friedhofsmauer nördlich des Totenhauses am Frankfurter Hauptfriedhof Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an der Friedhofsmauer, nördlich des Totenhauses am Frankfurter Hauptfriedhof eine Gedenktafel aufzustellen, die in mehreren Sprachen daran erinnert, dass diese Mauer aus Steinen der zerstörten Synagogen im Ostend gebaut wurde. Begründung: Mit den Abbruchsteinen der Hauptsynagoge und der Börneplatz Synagoge, die in der Pogromnacht am 9. November 1938 zerstört wurden, lies die Stadt 1939 die 165 m lange Mauer des Hauptfriedhofes , entlang der Eckenheimer-Landstraße, nördlich des Totenhauses errichten .
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 26.11.2015, OF 906/3
Betreff: Aufstellung einer Gedenktafel an der
Friedhofsmauer nördlich des Totenhauses am Frankfurter Hauptfriedhof Der Ortsbeirat möge
beschließen,
der Magistrat wird gebeten, an
der Friedhofsmauer, nördlich des Totenhauses am Frankfurter Hauptfriedhof eine
Gedenktafel aufzustellen, die in mehreren Sprachen daran erinnert, dass diese Mauer aus
Steinen der zerstörten Synagogen im Ostend gebaut wurde. Begründung: Mit den Abbruchsteinen der Hauptsynagoge und
der Börneplatz Synagoge, die in der Pogromnacht am 9. November 1938 zerstört
wurden, lies die Stadt 1939 die 165 m lange Mauer des Hauptfriedhofes , entlang
der Eckenheimer-Landstraße, nördlich des Totenhauses errichten . Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 3
am 10.12.2015, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF
906/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 3
am 21.01.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4951 2016
Die
Vorlage OF 906/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung wie
folgt ergänzt wird: "Bei der diesjährigen Feier zum Gedenken an die
Progromnacht am 9. November 1938 wurde in einem der Redebeiträge bedauert,
dass dieser Tatbestand in der Öffentlichkeit nicht bekannt ist."
Abstimmung:
Einstimmige Annahme