Architektur und Fassadengestaltung des Bauvorhabens "The Flag" in der Bockenheimer Landstraße 38 bis 40
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2019, ST 686
Betreff: Architektur und Fassadengestaltung des Bauvorhabens "The Flag" in der Bockenheimer Landstraße 38 bis 40 Zu
- und 2.: Dem Magistrat ist die qualitativ hochwertige Gestaltung von Fassaden wichtig. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Nr. 3 Westend I, die u. a. die städtebauliche Eigenart des Gebietes schützt. Bei dem für den Neubau zuvor niedergelegten Gebäude handelte es sich um einen Nachkriegsbau mit einer klaren Fassadengliederung mit Einzelfenstern (Lochfassade). Der Neubau nimmt diese klare Fassadengliederung auf und fügt sich mit seiner hellen Natursteinfassade in die Umgebung ein, so dass die Gestaltung der Fassade seitens des Magistrates positiv gewertet wurde. Zu 3.: Die Beurteilung von ästhetischen Kriterien wird regelmäßig kontrovers diskutiert, da sie stets im Auge des Betrachters liegt. Rechtliche Kriterien für eine ästhetische Gestaltung ändern nach Auffassung des Magistrates hieran nichts. Insofern hält der Magistrat die Schaffung rechtlicher Grundlagen in diesem Kontext für nicht zielführend.