Architektur und Fassadengestaltung des Bauvorhabens "The Flag" in der Bockenheimer Landstraße 38 bis 40
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2019, ST
686 Betreff: Architektur und Fassadengestaltung des
Bauvorhabens "The Flag" in der Bockenheimer Landstraße 38 bis 40
Zu 1. und 2.: Dem Magistrat ist die qualitativ hochwertige
Gestaltung von Fassaden wichtig. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der
Erhaltungssatzung Nr. 3 Westend I, die u. a. die städtebauliche Eigenart des
Gebietes schützt. Bei dem für den Neubau zuvor niedergelegten Gebäude handelte
es sich um einen Nachkriegsbau mit einer klaren Fassadengliederung mit
Einzelfenstern (Lochfassade). Der Neubau nimmt diese klare Fassadengliederung
auf und fügt sich mit seiner hellen Natursteinfassade in die Umgebung ein, so
dass die Gestaltung der Fassade seitens des Magistrates positiv gewertet
wurde. Zu 3.: Die Beurteilung von ästhetischen Kriterien wird
regelmäßig kontrovers diskutiert, da sie stets im Auge des Betrachters liegt.
Rechtliche Kriterien für eine ästhetische Gestaltung ändern nach Auffassung des
Magistrates hieran nichts. Insofern hält der Magistrat die Schaffung
rechtlicher Grundlagen in diesem Kontext für nicht zielführend. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 11.06.2018, OM 3338
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.10.2018, ST 1971