Architektur und Fassadengestaltung des Bauvorhabens „The Flag“ in der Bockenheimer Landstraße 38 bis 40
Begründung
des Bauvorhabens "The Flag" in der Bockenheimer Landstraße 38 bis 40 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie er die Fassadengestaltung des o.g. Bauvorhabens mit Blick auf die weiteren Gebäude in der Bockenheimer Landstraße bewertet; ob und in welchem Umfang ästhetische Kriterien bei Bauvorhaben auch Gegenstand des städtischen Genehmigungsprozesses sind; ob aus Sicht des Magistrats eine stärkere Berücksichtigung von ästhetischen Kriterien bei der Genehmigung von Bauvorhaben sinnvoll und was ggf. dafür an rechtlichen Grundlagen erforderlich ist. Begründung: Bei der Vorstellung des o.g. Bauvorhabens wurde die geplante Fassadengestaltung vom Publikum nahezu einstimmig als sehr hässlich beurteilt, so dass sich die Frage nach der Genehmigung bzw. den städtischen Einflussmöglichkeiten stellt.