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Rad- und Fußweg an der Okrifteler Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Wurde da etwas verwechselt? Die Stellungnahme vom 05.10.2020, ST 1771, behandelt ein anderes Problem. Dem Magistrat ist bewusst, dass sich die Anregung OM 6163/20 im engeren Sinne auf den rund 100 Meter langen Abschnitt zwischen der Unterführung der B 40a und der dann abknickenden Weiterführung der Landstraße L 3006 nach Hattersheim-Okriftel bezogen hat. Mit der Stellungnahme ST 1171/20 wollte der Magistrat vermitteln, dass der rund 100 Meter lange Abschnitt im Gesamtkontext der Planungshistorie der umliegenden Straßenabschnitte betrachtet werden muss. Bis 2006 war eben dieser Abschnitt noch Teil einer Vollausbauplanung der hessischen Landesbehörde ASV (heute Hessen Mobil) zwischen Sindlingen und Okriftel, die schließlich nicht weiterverfolgt wurde. Der Abschnitt ist aus Sicht des Magistrats kein kritischer Lückenschluss im Radverkehrsnetz, der eine bauliche Herstellung eines Geh- und Radweges erfordern würde. In Sindlingen gilt auf der Okrifteler Straße bis zur Unterführung Tempo 30, eine Radverkehrsanlage ist dementsprechend nicht vorhanden. Entlang der L 3006 nach Okriftel gibt es ebenfalls keine Radverkehrsanlage. Bei den gegebenen Verkehrsmengen und der Streckenführung hält der Magistrat das Mitführen des Radverkehrs im Mischverkehr zwischen der Unterführung der B 40a und der Weiterführung der L 3006 nach Okriftel für weiterhin vertretbar.