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Sindlingen: Errichtung eines Rad- und Fußweges an der Okrifteler Straße entlang der B 40a

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat nimmt Abstand von den in der Stellungnahme ST 237/2006 dargelegten Planungsüberlegungen. Die Rahmenbedingungen für die Straßenraumplanung zwischen der Okrifteler Straße und dem Hofheimer Grund auf der Achse des Wirtschaftsweges beziehungsweise der Anliegerstraße südlich parallel zur B 40a - gleichzeitig Erschließungsstraße für die Abwasserreinigungsanlage Sindlingen - haben sich inzwischen grundlegend geändert. Entsprechend muss auch die damalige Radverkehrskonzeption neu bewertet werden. 2006 wurde ein Vollausbau der parallel zur Bundesstraße verlaufenden Verbindung zwischen Hofheimer Grund und der Unterführung der Bundesstraße geplant und 2007 in den verkehrlichen Gremien (Koordinierungsgruppe Verkehr) vorgestellt. Dabei war unter anderem ein Kreisverkehrsplatz unweit der Unterführung vorgesehen, Radverkehrs- und Fußweganlagen waren adäquat berücksichtigt. Diese Umbauplanung wurde jedoch abgelehnt, um erhebliche Eingriffe in das sensible Umfeld (Landschaftsschutzgebiet II, Wasserschutzgebiet III) zu vermeiden. Daher wurde der schmale Wirtschaftsweg nicht zu einer "vollwertigen Straße" umgebaut und der angeregte bauliche Geh- und Radweg nicht weiterverfolgt. Stattdessen wurde eine "kleine Lösung" entwickelt, die sich am Bestand orientiert: Die Straßendecke wird partiell saniert, Ausweichstellen zur Abwicklung von Gegenverkehrsbeziehungen eingerichtet und die Bankette anforderungsgerecht ausgebildet. Nach umfangreichen Abstimmungen wird diese dringend notwendige Sanierung der Wegeverbindung ab dem 4. Quartal 2020 umgesetzt. Der Charakter der Straße als Anliegerstraße beziehungsweise Wirtschaftsweg bleibt erhalten, so dass der Radverkehr im Mischverkehr - genauso wie im gesamten Umfeld - auf der Straße mitgeführt wird. In diesem Bereich ist Tempo 30 angeordnet. Der Magistrat prüft ergänzend, ob eine Markierung von Fahrradpiktogrammen auf der Fahrbahn sinnvoll ist, um den motorisierten Individualverkehr auf den mitlaufenden - gleichberechtigten - Radverkehr aufmerksam zu machen.

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