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Bebauungsplan Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring hier: Aufstellungsbeschluss - Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2015, ST 684 Betreff: Bebauungsplan Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring hier: Aufstellungsbeschluss - Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB Im Bebauungsplan Nr. 894 -" Ben-Gurion-Ring" ist überwiegend die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes vorgesehen, in dem in den Erdgeschosszonen Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke zulässig sind, sodass Einrichtungen für das Zusammentreffen von Bewohnern überall möglich sind. Zusätzlich ist im Nordwesten eine Fläche für den Gemeinbedarf Kita vorgesehen. Ob eine Mitnutzung der Räume in den Abendstunden und am Wochenende für bestimmte Ereignisse möglich ist, müsste mit dem Träger der Kita abgestimmt werden. Darüber hinaus sind im Gebiet Grünflächen für das neue Wohngebiet durch die Ausweisung "Öffentliche Grünfläche - Grüne Mitte" und "Öffentliche Grünfläche - Platz" geplant, die Aufenthalt, Treffpunkt und Spielen ermöglichen. Die Erstellung und Organisation von Einrichtungen für das Zusammentreffen von Bewohnern kann nicht mit einem Bebauungsplan geregelt werden. Derzeit wird außerdem geprüft, ob für das Gebiet des Ben-Gurion-Rings ein Antrag auf Aufnahme im Programm "Soziale Stadt" gestellt werden kann, sodass sich zusätzlich neue Möglichkeiten bieten könnten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 16.01.2015, OA 591