Bebauungsplan Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring hier: Aufstellungsbeschluss - Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2015, ST
684
Betreff: Bebauungsplan Nr.
894 - Ben-Gurion-Ring hier: Aufstellungsbeschluss - Änderung - § 2 (1)
BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB Im Bebauungsplan Nr. 894 -"
Ben-Gurion-Ring" ist überwiegend die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes
vorgesehen, in dem in den Erdgeschosszonen Anlagen für kirchliche, kulturelle,
soziale und gesundheitliche Zwecke zulässig sind, sodass Einrichtungen für das
Zusammentreffen von Bewohnern überall möglich sind. Zusätzlich ist im Nordwesten eine Fläche für den
Gemeinbedarf Kita vorgesehen. Ob eine Mitnutzung der Räume in den Abendstunden
und am Wochenende für bestimmte Ereignisse möglich ist, müsste mit dem Träger
der Kita abgestimmt werden. Darüber hinaus sind im Gebiet Grünflächen für das
neue Wohngebiet durch die Ausweisung "Öffentliche Grünfläche - Grüne Mitte" und
"Öffentliche Grünfläche - Platz" geplant, die Aufenthalt, Treffpunkt und
Spielen ermöglichen. Die Erstellung und Organisation von Einrichtungen für das
Zusammentreffen von Bewohnern kann nicht mit einem Bebauungsplan geregelt
werden. Derzeit wird außerdem geprüft, ob
für das Gebiet des Ben-Gurion-Rings ein Antrag auf Aufnahme im Programm
"Soziale Stadt" gestellt werden kann, sodass sich zusätzlich neue Möglichkeiten
bieten könnten.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
16.01.2015, OA 591