Luftmessstation im Riederwald - Erlenbruch und Pestalozzischule
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST
683
Betreff: Luftmessstation im
Riederwald - Erlenbruch und Pestalozzischule Die Forderung nach Luftmessungen
im Bereich "Am Erlenbruch" und an der Pestalozzischule ist für den Magistrat
nachvollziehbar. Obwohl der Magistrat seit Jahren das Ziel verfolgt, die
Grenzwerte, insbesondere für Stickstoffdioxid, schnellstmöglich einzuhalten,
stößt er, ebenso wie viele andere Kommunen, an seine luftreinhalteplanerischen
Grenzen. Überschreitungen des Grenzwertes von Stickstoffdioxid gibt es an
vielen Stellen in der Stadt. Insbesondere in eng bebauten, vielbefahrenen
Straßenschluchten wird der Grenzwert teilweise deutlich überschritten. Dies ist
bekannt und die am stärksten belasteten Straßenzüge sind im Luftreinhalteplan
modelltechnisch berechnet worden. Die Grenzwerte für Feinstaub wurden in
Frankfurt am Main seit 2011 nicht mehr überschritten. Eine flächendeckende Aufstellung von
Luftmessstationen in den Bereichen mit Grenzwertüberschreitungen oder Verdacht
auf Grenzwertüberschreitungen wäre sicherlich wünschenswert. Dies ist jedoch
weder im Rahmen der Verhältnismäßigkeit möglich noch gesetzlich gefordert. In
Frankfurt am Main sind derzeit drei Messstationen in Betrieb, welche teilweise
seit vielen Jahrzehnten den Belastungstrend erfassen. Eine befindet sich in der
Friedberger Landstraße, um eine verkehrsnahe Situation mit höchsten Belastungen
abzubilden. Zwei weitere erfassen die allgemeine städtische
Luftschadstoffbelastung am Bahnhof Höchst und an der Hanauer Landstraße.
Zusätzliche verkehrsnahe Belastungsschwerpunkte mit Grenzwertüberschreitungen
(berechnete Werte) sind dem aktuellen Luftreinhalteplan (1. Fortschreibung des
Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main) zu entnehmen. Der Magistrat
hat und wird sich dafür einsetzten, dass in der kommenden 2. Fortschreibung des
Luftreinhalteplans auch explizit die Luftqualität im Bereich "Am Erlenbruch"
nach verschiedenen Emittenten berechnet wird. Die Aufstellung einer oder mehrerer Luftmessstation
im Riederwald erachtet der Magistrat aber als nicht zielführend. Einerseits
existieren in Frankfurt am Main Straßenabschnitte, welche eine deutlich höhere
Luftschadstoffbelastung als Am Erlenbruch aufweisen. Andererseits ist die
weitere Kenntnis von Messergebnissen einer Punktmessung in Bezug auf die
Ableitung von Gegenmaßnahmen nicht zielführend. Im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens zum Bau des Riederwaldtunnels sind der Hessen Mobil
weitere Immissionsmessungen nach Inbetriebnahme des Riederwaldtunnels
aufgegeben worden, welche noch mit den Immissionsschutzbehörden entsprechend
abzustimmen sind. Mit den bereits durchgeführten orientierende Messungen und
Prognosegutachten erachtet der Magistrat die lufthygienische Situation im
Riederwald als ausreichend beurteilt. Der Magistrat lehnt daher die Aufstellung
zweier Luftmessstationen ab. Ergänzend verweist der Magistrat auf seine
Stellungnahme vom 16.12.2013, ST 1745, zum Auskunftsersuchen V 758 des
Ortsbeirats. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.02.2015, OM 3853
Antrag vom
13.06.2015, OF
334/11
Auskunftsersuchen vom 29.06.2015, V 1379