Luftmessstation im Riederwald
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 31.08.2015, ST
1257
Betreff: Luftmessstation im
Riederwald Zu Frage 1: Stickstoffdioxid (NO2) ist in
Frankfurt am Main Problemschadstoff Nummer Eins. Wie der Magistrat in seiner
Stellungnahme vom 04.05.2015, ST 683, bereits mitgeteilt hat, wird der
Grenzwert für das Jahresmittel (40 μg/m3) an zahlreichen Stellen in Frankfurt
am Main überschritten. Das
Luftschadstoffniveau setzt sich aus verschiedenen Beiträgen zusammen. Der
Ferntransport von Luftschadstoffen sorgt für eine gewisse Grundbelastung, hinzu
kommt eine allgemeine, verursachernahe städtische Luftschadstoffbelastung. Die
allgemeine städtische Zusatzbelastung ist variabel und in verkehrsarmen
Stadtrandbereichen geringer. Die Komponenten aus Ferntransport und allgemeiner
städtischer Belastung bilden zusammen die sogenannte "städtische
Hintergrundbelastung". Bei
Stickstoffdioxid (NO2) kann diese Hintergrundbelastung innenstadtnah etwa bei
30-35 μg/m3 liegen (Messungen Frankfurt-Sindlingen oder Frankfurt-Ost in der
Hanauer Landstraße). Auf diese städtische Hintergrundbelastung kommt ggf. noch
ein Anteil hinzu, der von unmittelbaren lokalen Quellen, in der Regel ist dies
der Kraftfahrzeugverkehr, geprägt ist. Für den Stadtteil Riederwald können als
Hintergrundbelastung höchstens Werte angenommen werden, wie sie an der Station
Frankfurt-Ost gemessen werden. Das Prognosegutachten "A66 - Riederwald
Aktualisierung zur lufthygienischen Auswirkung der aktualisierten
Verkehrsmengen" geht für den Riederwald von einer niedrigeren
Hintergrundbelastung aus. Im Bereich "Am Erlenbruch" addiert sich ein
Schadstoffanteil des unmittelbar vorbeifahrenden hohen Verkehrsaufkommens
hinzu. Je nach Ausrichtung und Bebauung der Straße ist davon auszugehen, dass
"Am Erlenbruch" NO2-Werte mit einer lokalen Bandbreite zwischen 30 - 50 μg/m3
im Jahresmittel als Gesamtimmissionsbelastung vorherrschend sind. Aufgrund der
fehlenden nördlichen Bebauung wird der Bereich "Am Erlenbruch" jedoch gut
belüftet, sodass die Anreicherung von Luftschadstoffen mit sehr hohen
Immissionskonzentrationen als Folge nur eingeschränkt anzunehmen ist. Im Prognosegutachten sind in Tabelle
4 Stichprobenmessungen an verschiedenen Messpunkten veröffentlicht. Zwei
Messpunkte (Am Erlenbruch, Hausnummer 80 und 130) deuten mit Werten zwischen
45-46 μg/m3 auf eine mögliche NO2-Grenzwertüberschreitung hin. Es handelt sich
allerdings um Stichproben - ein volles Jahr ist nicht gemessen worden. Da
zeitgleich jedoch auch an schwach belasteten Standorten relativ hohe
Feinstaubwerte erfasst wurden, scheint wetterbedingt ein hohes Grundniveau den
Messzeitraum geprägt zu haben. Die Feinstaubbelastung schätzt der Magistrat "Am
Erlenbruch" als unkritisch ein, da selbst an der stark belasteten Friedberger
Landstraße seit 2011 keine Grenzwertüberschreitungen gemessen wurden. Zu Frage 2: Das Prognosegutachten "A66 - Riederwald
Aktualisierung zur lufthygienischen Auswirkung der aktualisierten
Verkehrsmengen" vom Juli 2013 hat hessenmobil auf seinem Internetauftritt zum
Bau des Riederwaldtunnels veröffentlicht. Es kann unter nachfolgendem Link
heruntergeladen werden:
http://www.tunnelriederwald.de/sites/default/files/130731_Gutachten_Luft_Bericht
.pdf Da durch das
Tunnelbauwerk über weite Bereiche "Am Erlenbruch" weniger Emissionen
freigesetzt werden, wird im Gutachten von einer deutlichen Verbesserung der
Luftqualität ausgegangen. Weiterhin wird ein verbessertes Abgasverhalten
neuerer Kraftfahrzeuge zukünftig die Luftbelastung entsprechend verringern. Im
Prognosegutachten wird im Zeitraum 2020 bis 2025 von einer Hintergrundbelastung
zwischen 20-25 μg/m3 ausgegangen. Grenzwertüberschreitungen werden laut
Prognosegutachten für das Prognosejahr 2025 selbst in der Nähe der
Tunnelportale nicht erwartet (vgl. Tabelle 14 des Prognosegutachtens).
Lufthygienisch begünstigend sei die Troglage des Tunnels mit aufgesetzter
Lärmschutzwand (Schornsteineffekt). Andere Informationen liegen dem Magistrat nicht
vor. Zu Frage 3: Die luftreinhalteplanerischen Maßnahmen sind selten
stadtteilbezogen, sondern wirken allgemein über das gesamte Stadtgebiet. In
Bezug auf Stickstoffdioxid sind beispielsweise die Verbesserung / der Ausbau
des ÖPNV und des Radverkehrs sowie der Einsatz abgasarmer Busse zu nennen.
Die Feinstaubproblematik konnte
u.a. durch die Erneuerung der Fahrzeugflotte, welche durch die
Umweltzonenregelung beschleunigt wurde, deutlich gemindert werden. Die Absenkung des hohen
Stickstoffdioxidniveaus ist mit nachgeschalteten kommunalen Maßnahmen sehr
schwierig, da die realen Emissionen der Kraftfahrzeuge deutlich über dem
Grenzwert der jeweiligen EU-Abgasnormen liegen. Hier würden nachträgliche
Anpassungen auf EU-Ebene, wie etwa die Einführung eines verbesserten
Fahrzyklus, helfen, die Belastung direkt an der Quelle zu mindern. Für Luftmessungen ist das Hessische
Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) zuständig. Aus nachvollziehbaren
Gründen wird ein dichtes Luftmessnetz von dieser Stelle als fachlich nicht
begründbar befunden. Eine dauerhafte Luftmessstation kann daher "Am Erlenbruch"
nicht eingerichtet werden. Der Magistrat plant jedoch in Zusammenarbeit mit dem
HLUG ein eigenes Messprogramm mittels NO2-Passivsammler zu starten. Mit
Passivsammlern können über einen unbestimmten Zeitraum NO2-Monatsmittelwerte
gemessen werden. Als sinnvolle Messpunkte können hier die Bereiche "Am
Erlenbruch 80" (kürzester Abstand zum zukünftigen Tunnelportal) und "Am
Erlenbruch 130" (im Bereich des zukünftigen geschlossenen Tunnelkörpers)
gewählt werden. Somit ließen sich Veränderungen der Stickstoffdioxidbelastung
im Ist-Zustand, während und nach den Bauarbeiten langfristig dokumentieren. Der
Magistrat wird hierzu in Kürze Gespräche mit dem HLUG führen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 29.06.2015, V
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