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Luftmessstation im Riederwald

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 31.08.2015, ST 1257 Betreff: Luftmessstation im Riederwald Zu Frage 1: Stickstoffdioxid (NO2) ist in Frankfurt am Main Problemschadstoff Nummer Eins. Wie der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 04.05.2015, ST 683, bereits mitgeteilt hat, wird der Grenzwert für das Jahresmittel (40 μg/m3) an zahlreichen Stellen in Frankfurt am Main überschritten. Das Luftschadstoffniveau setzt sich aus verschiedenen Beiträgen zusammen. Der Ferntransport von Luftschadstoffen sorgt für eine gewisse Grundbelastung, hinzu kommt eine allgemeine, verursachernahe städtische Luftschadstoffbelastung. Die allgemeine städtische Zusatzbelastung ist variabel und in verkehrsarmen Stadtrandbereichen geringer. Die Komponenten aus Ferntransport und allgemeiner städtischer Belastung bilden zusammen die sogenannte "städtische Hintergrundbelastung". Bei Stickstoffdioxid (NO2) kann diese Hintergrundbelastung innenstadtnah etwa bei 30-35 μg/m3 liegen (Messungen Frankfurt-Sindlingen oder Frankfurt-Ost in der Hanauer Landstraße). Auf diese städtische Hintergrundbelastung kommt ggf. noch ein Anteil hinzu, der von unmittelbaren lokalen Quellen, in der Regel ist dies der Kraftfahrzeugverkehr, geprägt ist. Für den Stadtteil Riederwald können als Hintergrundbelastung höchstens Werte angenommen werden, wie sie an der Station Frankfurt-Ost gemessen werden. Das Prognosegutachten "A66 - Riederwald Aktualisierung zur lufthygienischen Auswirkung der aktualisierten Verkehrsmengen" geht für den Riederwald von einer niedrigeren Hintergrundbelastung aus. Im Bereich "Am Erlenbruch" addiert sich ein Schadstoffanteil des unmittelbar vorbeifahrenden hohen Verkehrsaufkommens hinzu. Je nach Ausrichtung und Bebauung der Straße ist davon auszugehen, dass "Am Erlenbruch" NO2-Werte mit einer lokalen Bandbreite zwischen 30 - 50 μg/m3 im Jahresmittel als Gesamtimmissionsbelastung vorherrschend sind. Aufgrund der fehlenden nördlichen Bebauung wird der Bereich "Am Erlenbruch" jedoch gut belüftet, sodass die Anreicherung von Luftschadstoffen mit sehr hohen Immissionskonzentrationen als Folge nur eingeschränkt anzunehmen ist. Im Prognosegutachten sind in Tabelle 4 Stichprobenmessungen an verschiedenen Messpunkten veröffentlicht. Zwei Messpunkte (Am Erlenbruch, Hausnummer 80 und 130) deuten mit Werten zwischen 45-46 μg/m3 auf eine mögliche NO2-Grenzwertüberschreitung hin. Es handelt sich allerdings um Stichproben - ein volles Jahr ist nicht gemessen worden. Da zeitgleich jedoch auch an schwach belasteten Standorten relativ hohe Feinstaubwerte erfasst wurden, scheint wetterbedingt ein hohes Grundniveau den Messzeitraum geprägt zu haben. Die Feinstaubbelastung schätzt der Magistrat "Am Erlenbruch" als unkritisch ein, da selbst an der stark belasteten Friedberger Landstraße seit 2011 keine Grenzwertüberschreitungen gemessen wurden. Zu Frage 2: Das Prognosegutachten "A66 - Riederwald Aktualisierung zur lufthygienischen Auswirkung der aktualisierten Verkehrsmengen" vom Juli 2013 hat hessenmobil auf seinem Internetauftritt zum Bau des Riederwaldtunnels veröffentlicht. Es kann unter nachfolgendem Link heruntergeladen werden: http://www.tunnelriederwald.de/sites/default/files/130731_Gutachten_Luft_Bericht .pdf Da durch das Tunnelbauwerk über weite Bereiche "Am Erlenbruch" weniger Emissionen freigesetzt werden, wird im Gutachten von einer deutlichen Verbesserung der Luftqualität ausgegangen. Weiterhin wird ein verbessertes Abgasverhalten neuerer Kraftfahrzeuge zukünftig die Luftbelastung entsprechend verringern. Im Prognosegutachten wird im Zeitraum 2020 bis 2025 von einer Hintergrundbelastung zwischen 20-25 μg/m3 ausgegangen. Grenzwertüberschreitungen werden laut Prognosegutachten für das Prognosejahr 2025 selbst in der Nähe der Tunnelportale nicht erwartet (vgl. Tabelle 14 des Prognosegutachtens). Lufthygienisch begünstigend sei die Troglage des Tunnels mit aufgesetzter Lärmschutzwand (Schornsteineffekt). Andere Informationen liegen dem Magistrat nicht vor. Zu Frage 3: Die luftreinhalteplanerischen Maßnahmen sind selten stadtteilbezogen, sondern wirken allgemein über das gesamte Stadtgebiet. In Bezug auf Stickstoffdioxid sind beispielsweise die Verbesserung / der Ausbau des ÖPNV und des Radverkehrs sowie der Einsatz abgasarmer Busse zu nennen. Die Feinstaubproblematik konnte u.a. durch die Erneuerung der Fahrzeugflotte, welche durch die Umweltzonenregelung beschleunigt wurde, deutlich gemindert werden. Die Absenkung des hohen Stickstoffdioxidniveaus ist mit nachgeschalteten kommunalen Maßnahmen sehr schwierig, da die realen Emissionen der Kraftfahrzeuge deutlich über dem Grenzwert der jeweiligen EU-Abgasnormen liegen. Hier würden nachträgliche Anpassungen auf EU-Ebene, wie etwa die Einführung eines verbesserten Fahrzyklus, helfen, die Belastung direkt an der Quelle zu mindern. Für Luftmessungen ist das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) zuständig. Aus nachvollziehbaren Gründen wird ein dichtes Luftmessnetz von dieser Stelle als fachlich nicht begründbar befunden. Eine dauerhafte Luftmessstation kann daher "Am Erlenbruch" nicht eingerichtet werden. Der Magistrat plant jedoch in Zusammenarbeit mit dem HLUG ein eigenes Messprogramm mittels NO2-Passivsammler zu starten. Mit Passivsammlern können über einen unbestimmten Zeitraum NO2-Monatsmittelwerte gemessen werden. Als sinnvolle Messpunkte können hier die Bereiche "Am Erlenbruch 80" (kürzester Abstand zum zukünftigen Tunnelportal) und "Am Erlenbruch 130" (im Bereich des zukünftigen geschlossenen Tunnelkörpers) gewählt werden. Somit ließen sich Veränderungen der Stickstoffdioxidbelastung im Ist-Zustand, während und nach den Bauarbeiten langfristig dokumentieren. Der Magistrat wird hierzu in Kürze Gespräche mit dem HLUG führen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.06.2015, V 1379

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