Interimsampelanlage zur Schulwegsicherung für den Auslagerungsstandort der Franckeschule
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST
678
Betreff: Interimsampelanlage zur Schulwegsicherung für den
Auslagerungsstandort der Franckeschule Im Zuge der Auslagerung der
Franckeschule müssen die Schülerinnen und Schüler die Ginnheimer Straße bzw.
Ginnheimer Landstraße auf Ihrem Schulweg queren. Dies ist an mehreren Stellen
sicher möglich. So gibt es eine Fußgängerampel nahe der Kreuzung Grempstraße.
Zudem steht an der Einmündung der Sophienstraße in die Ginnheimer Landstraße
zur sicheren Querung der Ginnheimer Landstraße nördlich der Sophienstraße
bereits ein signalgeregelter Übergang zur Verfügung. Diese Querung ist mit
Anforderungstastern ausgestattet und wird bedarfsorientiert geschaltet.
Aus dem Quartier
südlich der Sophienstraße kommend können die Schülerinnen und Schüler entweder
den Zebrastreifen über die Sophienstraße nutzen, um zur Ampelanlage zu kommen
oder die vorhandene Querungshilfe über die Ginnheimer Straße direkt nutzen. Im
Bereich des Zebrastreifens wurde die nördliche Fahrbahn der Sophienstraße
bereits verengt und mit Pollern gesichert, sodass eine bessere Sichtbarkeit für
querende Fußgängerinnen und Fußgänger möglich ist und Fahrzeuge aus der
Sophienstraße nur noch einstreifig in die Ginheimer Straße bzw. Ginnheimer
Landstraße einbiegen können. Aufgrund des hohen Querungsbedarfs wurde zudem die
zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Ginnheimer Landstraße für
Autofahrerinnen und Autofahrer bereits in der Vergangenheit auf 30 km/h
herabgesetzt. Der Straßenzug gehört zum ständigen
Geschwindigkeitskontrollprogramm der Städtischen Verkehrspolizei. Die vom Ortsbeirat und Schulelternbeirat der
Franckeschule angeregte Fußgängerampel auch auf der westlichen Seite der
Einmündung der Sophienstraße kann hingegen nicht eingerichtet werden. In diesem
Bereich befindet sich eine barrierefrei ausgebaute Bushaltestelle. Eine
Verlegung der Haltestelle ist nicht geplant. Die Haltestelle liegt momentan an
einem optimalen Standort. Seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2017 wird die
Haltestelle zudem im Probebetrieb mit Gelenkbussen angefahren. Nach positivem
Ausgang werden hier standardmäßig Gelenkbusse eingesetzt und hierfür die
Haltestelle verlängert. Die vom Ortsbeirat angeregte zusätzliche
signalisierte Querung ist demnach aus Verkehrssicherheitsgründen nicht
erforderlich und baulich nicht möglich. Im Rahmen von mehreren Ortsterminen hat
der Magistrat jedoch folgende zusätzliche Maßnahmen beschlossen: Verstärkte
Geschwindigkeitskontrollen der Städtischen Verkehrspolizei zu Beginn der
Auslagerung. Das
Verkehrszeichen "Achtung! Kinder" wurde in der Ginnheimer Straße und Ginnheimer
Landstraße aufgestellt. Es ist beabsichtigt, zeitnah eine weiße Bodenmarkierung
mit dem Piktogramm "Kinder" zu realisieren. Um das Parken auf dem Gehweg auf der Westseite der
Ginnheimer Landstraße nahe an der Signalanlage zu unterbinden, wurden Poller
gesetzt. Die Grünzeiten für
die Fußgänger an der Fußgängerampel wurden verlängert. Im Bereich der Bushaltestelle wird die Markierung
verändert und Minibaken (Klemmfix) gesetzt, um das Vorbeifahren an dem
haltenden Bus zu erschweren. Die genannten Markierungsarbeiten konnten aufgrund
der Witterungen derzeit noch nicht umgesetzt werden. Der zusätzliche, zweite signalisierte Überweg wurde
seitens der Schulelternbeiräte auch aus der Sorge gefordert, dass der
bestehende signalisierte Überweg im Hinblick auf die Fußgängerkapazität nicht
ausreicht. Nachdem zwischenzeitlich der Schulbetrieb aufgenommen wurde, zeigt
sich, dass die bestehende signalisierte Querung (Fußgängerampel) sicher und
leistungsfähig ist. Der Magistrat wird die Situation an der Kreuzung
weiter eng begleiten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 04.12.2017, OM 2499