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Interimsampelanlage zur Schulwegsicherung für den Auslagerungsstandort der Franckeschule

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 678 Betreff: Interimsampelanlage zur Schulwegsicherung für den Auslagerungsstandort der Franckeschule Im Zuge der Auslagerung der Franckeschule müssen die Schülerinnen und Schüler die Ginnheimer Straße bzw. Ginnheimer Landstraße auf Ihrem Schulweg queren. Dies ist an mehreren Stellen sicher möglich. So gibt es eine Fußgängerampel nahe der Kreuzung Grempstraße. Zudem steht an der Einmündung der Sophienstraße in die Ginnheimer Landstraße zur sicheren Querung der Ginnheimer Landstraße nördlich der Sophienstraße bereits ein signalgeregelter Übergang zur Verfügung. Diese Querung ist mit Anforderungstastern ausgestattet und wird bedarfsorientiert geschaltet. Aus dem Quartier südlich der Sophienstraße kommend können die Schülerinnen und Schüler entweder den Zebrastreifen über die Sophienstraße nutzen, um zur Ampelanlage zu kommen oder die vorhandene Querungshilfe über die Ginnheimer Straße direkt nutzen. Im Bereich des Zebrastreifens wurde die nördliche Fahrbahn der Sophienstraße bereits verengt und mit Pollern gesichert, sodass eine bessere Sichtbarkeit für querende Fußgängerinnen und Fußgänger möglich ist und Fahrzeuge aus der Sophienstraße nur noch einstreifig in die Ginheimer Straße bzw. Ginnheimer Landstraße einbiegen können. Aufgrund des hohen Querungsbedarfs wurde zudem die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Ginnheimer Landstraße für Autofahrerinnen und Autofahrer bereits in der Vergangenheit auf 30 km/h herabgesetzt. Der Straßenzug gehört zum ständigen Geschwindigkeitskontrollprogramm der Städtischen Verkehrspolizei. Die vom Ortsbeirat und Schulelternbeirat der Franckeschule angeregte Fußgängerampel auch auf der westlichen Seite der Einmündung der Sophienstraße kann hingegen nicht eingerichtet werden. In diesem Bereich befindet sich eine barrierefrei ausgebaute Bushaltestelle. Eine Verlegung der Haltestelle ist nicht geplant. Die Haltestelle liegt momentan an einem optimalen Standort. Seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2017 wird die Haltestelle zudem im Probebetrieb mit Gelenkbussen angefahren. Nach positivem Ausgang werden hier standardmäßig Gelenkbusse eingesetzt und hierfür die Haltestelle verlängert. Die vom Ortsbeirat angeregte zusätzliche signalisierte Querung ist demnach aus Verkehrssicherheitsgründen nicht erforderlich und baulich nicht möglich. Im Rahmen von mehreren Ortsterminen hat der Magistrat jedoch folgende zusätzliche Maßnahmen beschlossen: Verstärkte Geschwindigkeitskontrollen der Städtischen Verkehrspolizei zu Beginn der Auslagerung. Das Verkehrszeichen "Achtung! Kinder" wurde in der Ginnheimer Straße und Ginnheimer Landstraße aufgestellt. Es ist beabsichtigt, zeitnah eine weiße Bodenmarkierung mit dem Piktogramm "Kinder" zu realisieren. Um das Parken auf dem Gehweg auf der Westseite der Ginnheimer Landstraße nahe an der Signalanlage zu unterbinden, wurden Poller gesetzt. Die Grünzeiten für die Fußgänger an der Fußgängerampel wurden verlängert. Im Bereich der Bushaltestelle wird die Markierung verändert und Minibaken (Klemmfix) gesetzt, um das Vorbeifahren an dem haltenden Bus zu erschweren. Die genannten Markierungsarbeiten konnten aufgrund der Witterungen derzeit noch nicht umgesetzt werden. Der zusätzliche, zweite signalisierte Überweg wurde seitens der Schulelternbeiräte auch aus der Sorge gefordert, dass der bestehende signalisierte Überweg im Hinblick auf die Fußgängerkapazität nicht ausreicht. Nachdem zwischenzeitlich der Schulbetrieb aufgenommen wurde, zeigt sich, dass die bestehende signalisierte Querung (Fußgängerampel) sicher und leistungsfähig ist. Der Magistrat wird die Situation an der Kreuzung weiter eng begleiten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2499