Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Bebauungsplan-Absicherung der Anlage 2 des KGV Mainwasen e. V.

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) des Regionalverbands Frankfurt RheinMain stellt als übergeordnetes Planungsinstrument den Bereich der beiden Kleingartenanlagen 1 und 2 des Kleingartenvereins (KGV) Mainwasen e. V. als "wohnungsferne Gärten" sowie als Vorranggebiet Regionaler Grünzug und Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktion dar. Im Landschaftsplan des Regionalverbands Frankfurt RheinMain als kommunales Instrument zur Konkretisierung naturräumlicher Belange sind die Kleingärten des KGV Mainwasen e. V. als "wohnungsferne Gärten" sowie im Freiflächenentwicklungsplan als "Flächen, die in besonderem Maße der Erholung oder der Freizeitnutzung dienen oder für diese Zwecke entwickelt werden sollen" dargestellt. Des Weiteren befinden sich die Kleingartenanlagen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Zone I sowie im Frankfurter GrünGürtel. Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) sieht vor, dass vor dem 01.04.1983 des Gesetzes geschlossene Pachtverträge über Kleingärten, wie Verträge über Dauerkleingärten zu behandeln sind, wenn die Gemeinde Eigentümerin der Grundstücke ist (§16 (2) BKleingG). Da der Kleingartenverein bereits 1936 gegründet wurde und die Grundstücke im städtischen Besitz sind, wird die bereits bestehende Kleingartenanlage rechtlich einem festgesetzten Dauerkleingarten in einem rechtsgültigen Bebauungsplan gleichgestellt. Damit ist der Erhalt der Kleingartenanlagen aus planungsrechtlicher Sicht ausreichend gesichert und ein dringender Bedarf an einer Festsetzung über ein Bebauungsplanverfahren für eine Bestandsicherung kann nicht abgeleitet werden. Das für die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderliche Planerfordernis gemäß § 1 (3) Baugesetzbuch (BauGB) ist nicht erkennbar.

Verknüpfte Vorlagen